Informationskette steht
EKM-Krisenstab und Notfallplan
Ob Corona-Pandemie oder Naturkatstrophe: In allen Bereichen des kirchlichen Lebens muss schnell und umsichtig gehandelt werden, um den Schaden zu begrenzen und mögliche Gefährdungen auszuschließen. Dieser Aufgabe widmet sich seit 2013 der Krisenstab der EKM, der situationsbedingt von der Präsidentin des Landeskirchenamtes (LKA), Brigitte Andrae, einberufen wird. „Grundlage für seine Arbeit ist der ›Leitfaden Krisenkommunikation in der EKM‹, den das Kollegium des LKAs im Juni 2012 beschlossen und zuletzt im Mai 2018 ergänzt hat“, berichtet sie im Gespräch mit der Kirchenzeitung.
Der Leitfaden beschreibe nicht nur die unterschiedlichen Krisenarten und -symptome, er enthalte auch Regelungen zu den Aufgaben und zur Zusammensetzung des Gremiums. Ihm gehören als ständige Mitglieder der Landesbischof, die Präsidentin des LKAs und die Pressesprecher der EKM an. „Dem Sachverhalt entsprechend werden weitere Mitglieder hinzuberufen“, erläutert Brigitte Andrae weiter.
Im aktuellen, im Zusammenhang der Corona-Pandemie eingerichteten Krisenstab sind dies: der ständige Stellvertreter des Landesbischofs, die Mitglieder des Kollegiums des LKAs, zwei für Personal bzw. Arbeitsrecht zuständige Referatsleiter des LKAs, die beiden Länderbeauftragten Sachsen-Anhalt und Thüringen, der Leiter der Diakonie Mitteldeutschland sowie eine Super-intendentin und ein Superintendent. Beratend nimmt eine Vertreterin des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen verfasste Kirche und die persönliche Referentin des Landesbischofs an den Sitzungen teil.
„Das Instrument des Krisenstabes hat sich bewährt, weil es nach einem festgelegten Plan die Verantwortlichen und die zu Beteiligenden zusammenbringt, die dann auch sofort agieren können“, ist die Präsidentin überzeugt.
Superintendentin Beate Marwede (Schmal-kalden-Meiningen) und Superintendent Andreas Berger (Eisleben-Sömmerda) gehören dem Krisenstab seit Ende Mai 2020 an. „Als Kirchenkreis-Verantwortliche sind wir nahe an den Gemeinden, mit Haupt-und Ehrenamtlichen der Kirchengemeinden im ständigen Kontakt, ebenso mit den Verantwortlichen der Landkreise“, betont Marwede. Da die EKM sich über vier Bundesländer erstrecke, müssten viele regional geltende Regelungen berücksichtigt werden. So hat der Krisenstab Hinweise erarbeitet, wie am Erntedankfest mit den gespendeten Gaben zu verfahren ist und wie zu Weihnachten bei begrenzter Platzzahl das Angebot an Christvespern gesichert werden kann.
In der EKM gibt es darüber hinaus eine „Handreichung für den Katastrophenfall – insbesondere bei Hochwasser“. Ausgehend von Erfahrungen im Juni 2013 regelt der Notfallplan, wie Menschenleben, Kunst- und Kulturgüter sowie Archivalien gerettet und Gebäude geschützt werden können. Auch hier ist die Informationskette unter Federführung des LKAs und der Kreiskirchenämter von großer Bedeutung. Zu den guten Nachrichten gehört, dass hochwassergeschädigtes Archivgut in den landeskirchlichen Archiven in Eisenach und Magdeburg zur Sicherung vor Verfall tiefgefroren werden kann.
Michael von Hintzenstern
Autor:Online-Redaktion |
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