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Evangelischer Verband
Kriegsdienstverweigerer aus Russland schützen

In Deutschland ist in Artikel 4 des Grundgesetzes (Foto) das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert. Hier regelt das Grundgesetz: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." | Foto: epd-bild / Dieter Sell
  • In Deutschland ist in Artikel 4 des Grundgesetzes (Foto) das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert. Hier regelt das Grundgesetz: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."
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Bonn (epd) - Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) fordert Unterstützung für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland und der Ukraine.
Die EAK unterstützt einen Aufruf mehrerer Friedensorganisationen für eine Petition an die führenden Vertreter der EU, in der Schutz und Asyl für diese Personengruppe gefordert wird, wie die Arbeitsgemeinschaft  mitteilte.

Es sei wichtig, Menschen, die nicht am russischen Angriffskrieg teilnehmen wollten, zu unterstützen und ihnen Schutz und Asyl zu gewähren, erklärte EAK-Geschäftsführer Wolfgang Burggraf. Gerade jetzt nach der russischen Teilmobilmachung würden viele russische Männer versuchen, das Land zu verlassen, um sich so dem Militäreinsatz zu entziehen. Aber auch in Belarus verließen Wehrpflichtige ihr Land, und in der Ukraine werde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr garantiert.

Viele Menschen auf allen Seiten des Krieges würden sich durch Flucht dem Einsatz mit der Waffe entziehen, sagte Burggraf. «Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen», erklärte er. Auch in Deutschland sei das Thema Kriegsdienstverweigerung durch den Krieg in der Ukraine wieder aktuell geworden. Seit Kriegsbeginn fragten auch hierzulande aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr nach der Möglichkeit, den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.

Autor:

Online-Redaktion

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