Kindergeld: Zahlung an betreuenden Elternteil
München (epd) – Nach einer Trennung vom Partner kann nur derjenige Elternteil Kindergeld beanspruchen, bei dem das Kind lebt. Das gilt selbst dann, wenn der andere Elternteil zu Zeiten des Zusammenlebens als Kindergeldberechtigter vermerkt worden ist, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München (AZ: III R 11/15). Im konkreten Fall hatten sich Eltern aus Hessen im April 2008 getrennt. Der Vater war ursprünglich der Kindergeldberechtigte und hatte das Geld für den gemeinsamen Sohn erhalten. Mit der Trennung zogen Mutter und Kind zunächst aus, lebten dann aber wegen eines Versöhnungsversuches für einige Monate wieder mit dem Vater zusammen. Als es zur endgültigen Trennung kam, beantragte die Mutter im Januar 2009 Kindergeld.
Die Kindergeldkasse bestimmte daraufhin die Mutter als Kindergeldberechtigte. Vom Vater forderte sie von Mai 2008 bis Dezember 2008 gezahltes Kindergeld zurück. Mit dem Auszug der Mutter habe er keinen Anspruch auf die Zahlung gehabt. Ohne Erfolg verwies der Vater darauf, dass das Kindergeld auf sein Konto gezahlt wurde, auf das seine Ex-Partnerin Zugriff hatte. Der BFH urteilte nun, dass der klagende Vater das Kindergeld zurückzahlen muss.
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