Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Hannover/Erfurt (G+H) – Die Disziplinarkammer bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat entschieden, einen Pfarrer im Ruhestand aus dem Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zu entfernen. Dies ist das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens wegen sexuellen Missbrauchs in den Jahren 1973 bis 1978 in der Kirchengemeinde Bad Lauchstädt im Kirchenkreis Merseburg.
Die EKM hatte das Disziplinarverfahren 2012 eingeleitet, nachdem von Betroffenen Vorwürfe gegen den Pfarrer erhoben wurden. Nach dem Schuldspruch ist der Pfarrer in Berufung gegangen. In letzter Instanz hat der EKD-Disziplinargerichtshof die Berufung zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Pfarrer, der heute in Niedersachsen lebt, darf damit nicht mehr als Pfarrer tätig sein, verliert seine Ordinationsrechte und erhält aus kirchlichen Mitteln kein Ruhestandsgeld mehr.
Ein kirchliches Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht einer Amtspflichtverletzung begründen.
Autor:Adrienne Uebbing |
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