»Lutherlaib« ist kein geschützter Begriff
Magdeburg – Bäcker in Sachsen-Anhalt müssen nicht länger Abmahnungen fürchten. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks erwirkt die Löschung der Wortmarke »Lutherlaib«, die sich ein großer Industriebäcker im Jahr 2017 hat schützen lassen. Das schreibt die Kammerzeitung »Handwerk in Sachsen-Anhalt« in ihrer aktuellen Ausgabe. Im Auftrag des Landesinnungsverbandes Sachsen-Anhalt und des Handwerks-
tages Sachsen-Anhalt erzielte der Zentralverband damit einen Erfolg beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), das die Marke nun wieder freigab. (G+H)
Autor:Online-Redaktion |
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