Mensch im Mittelpunkt
Diakonie auf Gesetz zur Teilhabe vorbereitet
Teilhabe statt Fürsorge für Menschen mit Behinderung lautet das hehre Ziel des Bundesteilhabegesetzes. Wie steht es mit der konkreten Umsetzung in Thüringen aus Sicht der Diakonie? Drei Fragen an Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland.
Herr Stolte, seit Anfang dieses Jahres ist bereits die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Kraft. Wie steht es um die Umsetzung in Thüringen?
Stolte: Wir haben in Sachen Umsetzung derzeit in Thüringen ein sehr, sehr zähes Verfahren, weil die Landesregierung es bisher nicht geschafft hat, das entsprechende landeseigene Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz in greifbare Umsetzung zu bringen. Der Referentenentwurf liegt seit Sommer vergangenen Jahres vor und bis heute ist für uns noch nicht klar, wer Träger der Eingliederungshilfe sein wird.
Deshalb können auch der Landesrahmenvertrag und weitere Dinge zwischen dem Freistaat und den Sozialverbänden nicht verhandelt werden. Die Situation ist ausgesprochen schwierig, uns läuft schlicht die Zeit davon.
Und die Diakonie selbst steht in den Startlöchern?
Stolte: In der Diakonie selber sind wir gut aufgestellt. Wir haben in der Diakonie Mitteldeutschland als Spitzenverband ein großes Umsetzungsprojekt aufgelegt. Dabei geht es darum, gemeinsam mit den Leistungserbringern Ideen zu entwickeln, wie wir die neuen Chancen des Bundesteilhabegesetzes in den diakonischen Einrichtungen umsetzen können. Und wie wir gut abgestimmt zwischen dem Spitzenverband und unseren Mitgliedern die Rahmenbedingungen im Freistaat diskutieren und gegebenenfalls auch verhandeln können.
Im Teilhabegesetz geht es unter anderem um den flächendeckenden Aufbau einer sogenannten »Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung« außerhalb der Leistungserbringer. Was bedeutet das?
Stolte: Auf der einen Seite ist es ein sehr kluger Ansatz, dass bei der Beratung auch Betroffene mit ihrer persönlichen Lebenserfahrung und Expertise als Berater einbezogen werden. Allerdings wird von politischer Seite den Leistungserbringern wie der Diakonie, die selbst auch Beratungsstellen anbieten, immer unterstellt, sie würden nur im eigenen Interesse beraten.
Und das ist schlichtweg falsch. Im Mittelpunkt unserer Beratungsstellen steht immer der konkrete Mensch, für den es die beste Hilfemöglichkeit zu finden gilt. Ich hätte mir deshalb gut vorstellen können, dass auch diakonische Träger mit ihrer vorhandenen Kompetenz diese Beratungstätigkeit leisten. Aber das ist politisch nicht gewollt.
Die Fragen stellte Harald Krille.
Autor:Online-Redaktion |
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