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2. Digitale Synodaltagung der Landeskirche Anhalts
Diskussion über Leitungsstruktur

Bei einer digitalen Tagung hat die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts am heutigen Samstag über die Zusammensetzung des Landeskirchenrates beraten. Der hallesche Kirchenrechtler Prof. Dr. Michael Germann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hielt dazu ein Impulsreferat.

Die Synodalen beschlossen, dass bei der kommenden Tagung, die am 9. und 10. April als Präsenzveranstaltung geplant ist, eine Theologin oder ein Theologe sowie eine Juristin oder ein Jurist in den Landeskirchenrat gewählt werden sollen. Weitere Entscheidungsgremien der Landeskirche Anhalts sind die Landessynode und die Kirchenleitung.

Die Beratungen hatten mit einer Andacht des Hecklingers Pfarrer Kornelius Werner begonnen. In seiner Begrüßung sagte der Präses der Landessynode, Christian Preissner, die aktuelle Fastenzeit biete Anlass zur Konzentration auf wesentliche Dinge des Lebens und auch zu Demut. „Nicht wenige Menschen sind durch die Coronakrise hart getroffen. Doch vielen von uns geht es auch in diesen Wochen und Monaten gut. Dafür sollten wir dankbar sein und ungünstige Lebensumstände von anderen Menschen bewusst wahrnehmen.“

Der Landeskirchenrat hat als administratives Entscheidungsgremium der Landeskirche laut Verfassung drei bis fünf Mitglieder. Dem derzeitigen Landeskirchenrat gehört Kirchenpräsident Joachim Liebig an, der im September 2020 für eine dritte Amtszeit gewählt worden war, sowie Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius, die als Dezernentin unter anderem für die Bereiche Bildung und Kirchenmusik zuständig ist. Möbius steht nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Bereits seit Sommer 2018 vakant ist die Position eines Juristen oder einer Juristin im Landeskirchenrat. Einstimmig beschlossen die Synodalen am Samstag, bei der nächsten Synodaltagung im April eine Juristin oder einen Juristen sowie eine Theologin oder einen Theologen in den Landeskirchenrat zu wählen. Namen von Kandidatinnen und Kandidaten wurden in diesem Zusammenhang nicht bekannt gemacht.

Diskussion über Erweiterung des Landeskirchenrates

Unabhängig davon diskutierten die Mitglieder der Landessynode über einen Entwurf des synodalen Verfassungs- und Rechtsausschusses, der eine Erweiterung des Landeskirchenrates um Mitglieder der Kreisoberpfarrerschaft vorsieht. Damit soll der zurzeit knappen Besetzung des Gremiums begegnet werden. Kreisoberpfarrerinnen und Kreisoberpfarrer üben in den Kirchenkreisen im Auftrag der Landeskirche die geistliche Leitung und die Dienstaufsicht aus.

In seinem Vortrag vor der Synode wies der hallesche Jurist Prof. Michael Germann auf die starke Stellung des Landeskirchenrates in der Anhaltischen Landeskirche hin. „Er übernimmt zentrale Aufgaben der Aufsicht, Verwaltung und Gesetzgebung und trägt durch den Kirchenpräsidenten, der zugleich Leitender Geistlicher der Landeskirche ist, das auch episkopale, also das „bischöfliche“ Element in sich.“ Gewählt werden die Mitglieder des Landeskirchenrates von der Synode. Das Zusammenwirken von Theologen und Juristen in einem kollegialen Gremium wie dem Landeskirchenrat, so Germann, sei seit der Reformationszeit belegt und bewährt. Wären auch Kreisoberpfarrerinnen und Kreisoberpfarrer Mitglieder des Landeskirchenrates, so würde dies eine deutliche Stärkung des theologischen Elementes bedeuten, so der Jurist. Dies sei im Verhältnis zu der notwendigen juristischen Kompetenz zu bedenken.

Autor:

Johannes Killyen

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