BVG-Urteil zum Sterbehilfe-Verbot
Kirchenpräsident „Wir könnten auf eine schiefe Ebene geraten“
Zum heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nimmt der Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Joachim Liebig, wie folgt Stellung:
„Die gerade ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Paragraph 217 des Strafgesetzbuches bedauere ich. Gerade weil ich das Leiden schwer kranker Menschen als Pfarrer intensiv vor Augen habe, befürchte ich, wir könnten als Gesellschaft auf eine schiefe Ebene geraten, an deren Ende eine gesellschaftlich weithin akzeptierte Notwendigkeit zur assistierten Sterbehilfe steht. Dabei könnten dann selbst die Kosten der Pflege eine Rolle spielen. Die bisherige Regelung der passiven Sterbehilfe reichte nach meiner Erfahrung aus und war zudem eine nach sehr ausführlicher und verantwortlich geführter Diskussion gefundene Kompromisslösung. In einem Land zu leben, das möglicherweise zukünftig Schwerstkranken den Tod nahelegen könnte, will ich mir nicht vorstellen. Im Übrigen weiß ich meine Autonomie und Selbstverfügung als Christ begrenzt durch Gott. Lediglich die nun zu erwartende Rechtssicherheit für Betroffene, Angehörige, Ärzteschaft und Pflegepersonal ist ein positiver Aspekt des BVG-Urteils - die Nachteile überwiegen jedoch bei weitem. Er wird sich erweisen, ob sich damit Behandlungsoptionen für Schwerkranke ändern werden. Als Kirche unterstützen wir weiterhin den erfolgreichen Aufbau von Hospizen und jeder Form von angemessener Sterbebegleitung.“
Autor:Johannes Killyen |
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