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Anhaltische Synode tagt digital
Stabile finanzielle Situation trotz Corona

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Bei ihrer ersten digitalen Tagung hat die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts den landeskirchlichen Haushaltsplan für das Jahr 2021 bestätigt. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 17,76 Millionen Euro vor. Der Haushalt war bereits Ende 2020 von der Kirchenleitung durch eine gesetzesvertretenden Verordnung beschlossen worden. Die für November 2020 geplante Beschlussfassung durch die Synode war – wie auch für andere Gesetzesvorhaben – nicht möglich gewesen, weil aufgrund der Corona-Pandemie keine Tagung stattfinden konnte.

„Angesichts der Pandemiesituation war die Haushaltsplanung schwierig, denn lange war nicht absehbar, wie stark die Kirchensteuern als wichtige Einnahmequelle im Shutdown zurückgehen würden“, sagte Ullrich Hahn, Vorsitzender des Finanzausschusses der Synode. Eine besonders vorsichtige und zurückhaltende Planung sei deshalb nötig gewesen. Mit Blick auf den Haushalt 2020 erläuterte Hahn: „Zum Glück wissen wir inzwischen, dass die Landeskirche Anhalts glimpflich durch diese Phase der Einschränkungen gekommen ist. Wir können allen Verpflichtungen nachkommen, unsere Rücklagen weiter stärken und haben uns dennoch Gestaltungsspielräume für wichtige Zukunftsaufgaben erhalten.“ Hahn dankte insbesondere Finanzreferent Matthias Köhn und dem Finanzausschuss der Synode für ihre Arbeit.

Die geplanten Haupteinnahmen der Landeskirche Anhalts im Jahr 2021 setzen sich zusammen aus Kirchensteuern (5,4 Millionen Euro), Staatskirchenleistungen (3,46 Millionen Euro), dem Finanzausgleich der EKD-Gliedkirchen (3,9 Millionen Euro), Erträgen aus Pfarrvermögen (1,6 Millionen Euro) sowie sonstigen Einkünften (3,3 Millionen Euro). Schmerzlich sei der Rückgang des EKD-Finanzausgleiches gewesen, sagt der Vorsitzende des Finanzausschusses. Das derzeit geschlossene Cyriakushaus Gernrode, das Tagungshaus der Landeskirche, musste 2020 von der Landeskirche mit 85.000 Euro unterstützt werden. Eine weitere Unterstützung wird möglicherweise auch 2021 nötig sein.

Infos zum Haushalt 

Beschlüsse machen digitale Gremiensitzungen möglich

Bei ihrer digitalen Tagung bestätigte die Landessynode weitere Beschlüsse, die die Kirchenleitung zuvor in gesetzesvertretenden Verordnungen gefasst hatte. Dazu gehört die Möglichkeit für die Landessynode, aber auch für Gemeindekirchenräte, Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenzen abzuhalten. „Wir brauchen verlässliche Rechtsgrundlagen, die in dieser besonderen Situation eine sichere Basis für unsere Entscheidungen legen und ein pragmatisches und verlässliches Arbeiten möglich machen“, sagte Kirchenrechtsrätin Franziska Bönsch, juristische Referentin der Landeskirche. Bestätigt wurde von den Synodalen eine gesetzesvertretende Verordnung, die das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden sowie der Auszubildenden in der Landeskirche Anhalts und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland festlegt.

Diskussion über Gesetz Pfarrhäusern

Weiter diskutierte die Synode über die 2019 beschlossene Entwidmung von Pfarrhäusern als Pfarrdienstwohnungen. Zuvor waren Pfarrerinnen und Pfarrer verpflichtet gewesen, in einem Pfarrhaus in ihrem Gemeindebereich zu wohnen, das ihnen als Dienstwohnung zugewiesen wurde. Nun können Gemeinden Pfarrhäuser ab 2021 frei vermieten, auch direkt an Pfarrerinnen und Pfarrer. Weiterhin besteht Residenzpflicht für Pfarrerinnen und Pfarrer, die im Bereich ihrer Kirchengemeinden wohnen müssen, nun aber ihre Wohnung frei wählen können.

Planungen für die nächsten Synodaltagungen

In einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung berieten die Synodalen über die künftige Struktur des Landeskirchenrates. Dieses Thema wird bei der nächsten Tagung der Synode am 26./27. Februar öffentlich diskutiert. Für die Tagung am 9./10. April sind Wahlen für den Landeskirchenrat geplant. Vakant ist derzeit die Position eines juristischen Dezernenten / einer juristischen Dezernentin. Weiterhin muss die Leitung für das Dezernat II (Bereich Bildung, Kirchenmusik und Verkündigungsdienst) neu gewählt werden. Amtsinhaberin und Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius hatte sich für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung gestellt.

Hintergrund: Landessynode

Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die Synode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die Evangelische Landeskirche Anhalts hat derzeit rund 29.770 Mitglieder.

Autor:

Johannes Killyen

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