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Anhaltische Landessynode
Gemeinden müssen keine Pfarrdienstwohnungen mehr vorhalten

Plenum der Anhaltischen Landessynode in der Laurentiushalle der Anhaltischen Diakonissenanstalt. | Foto: Johannes Killyen / Landeskirche Anhalts
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  • Plenum der Anhaltischen Landessynode in der Laurentiushalle der Anhaltischen Diakonissenanstalt.
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Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat bei ihrer Herbsttagung am heutigen Samstag in der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau weitgehende Änderungen im Umgang mit Pfarrhäusern auf den Weg gebracht. 

Eine Verfassungsänderung, die mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit (27 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) beschlossen wurde, sieht vor, dass Kirchengemeinden ab dem 1.1.2021 keine Pfarrdienstwohnung mehr vorhalten müssen. Bislang sind Pfarrerinnen und Pfarrer verpflichtet, in einem Pfarrhaus in ihrem Gemeindebereich zu wohnen, das ihnen als Dienstwohnung zugewiesen wird. Die Gemeinden können Pfarrhäuser ab 2021 frei vermieten, auch direkt an Pfarrerinnen und Pfarrer. Unabhängig davon besteht weiter die Residenzpflicht für Pfarrerinnen und Pfarrer, die im Bereich ihrer Kirchengemeinden wohnen müssen, nun aber ihre Wohnung frei wählen können.

Präses Christian Preissner dankte der Synode für ihre „konzentrierte, emotionale, aber sachliche Diskussion“. Der Zerbster Pfarrer Albrecht Lindemann, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses, sagte dazu: „Das evangelische Pfarrhaus ist eine Institution seit Jahrhunderten, deshalb ist dieses Thema mit vielen Emotionen verbunden. Doch die Zahl unserer Pfarrerinnen und Pfarrer nimmt immer weiter ab und wird bis 2025 noch kleiner werden. Die Unterhaltung der Dienstwohnungen ist für die Kirchengemeinden oft eine hohe Belastung.“ Mit den beschlossenen Veränderungen könnten Kirchengemeinden viel flexibler mit ihren Pfarrhäusern umgehen, Pfarrerinnen und Pfarrer seien zugleich frei in ihrer Wohnungswahl. „Ohnehin können bei größer werdenden Pfarrbereichen längst nicht mehr in jedem Ort Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrhaus präsent sein. Entscheidend ist, dass sie erreichbar und für die Menschen in ihren Gemeinden da sind. Viele Pfarrerinnen und Pfarrer werden auch weiterhin gerne im Pfarrhaus leben. Und natürlich werden Gemeinden weiterhin Gemeindehäuser oder anderen zentrale Räume neben den Kirchengebäuden vorhalten.“

In der Evangelischen Landeskirche Anhalts sind rund 40 Pfarrhäuser als Pfarrdienstwohnung ausgewiesen. Rund 25 davon werden von Pfarrerinnen und Pfarrern bewohnt. Darüber hinaus gibt es weitere 35 Pfarrhäuser im Besitz der Kirchengemeinden, die entweder vermietet sind oder leer stehen. In der Evangelischen Kirche gehören sowohl die Kirchen vor Ort, als auch die Pfarrhäuser den Kirchengemeinden, nicht der Landeskirche. Die vom Lohn der Pfarrerinnen und Pfarrer einbehaltenen Mittel für die Nutzung der Dienstwohnung fließen bislang jedoch an die Landeskirche, die deren Personalkosten bezahlt und Geld für die Unterhaltung der Pfarrhäuser zur Verfügung stellt.

Haushalt

Weiterhin verabschiedeten die Landessynodalen den Haushaltsplan für 2020. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 17,6 Millionen Euro vor gegenüber 17,5 Millionen Euro im Jahr 2019. Haupteinnahmen sind Kirchensteuern (5,66 Millionen Euro gegenüber 5,5 Millionen Euro im Jahr 2019), Staatsleistungen (2020: 3,36 Millionen Euro; 2019: 3,26 Millionen Euro) und der Finanzausgleich der Evangelischen Gliedkirchen in Deutschland (2020: 4,09 Millionen Euro; 2019: 4,22 Millionen Euro) sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (2020: 1,54 Millionen Euro, 2019: 1,5 Millionen Euro). Als Vorsitzender des Finanzausschusses der Synode sagte Ullrich Hahn (Garitz bei Zerbst): „Die Landeskirche wird auch 2020 einen soliden, ausgeglichenen Haushalt haben. Wir müssen allerdings auch weiterhin so sparsam und sorgsam mit Haushaltsmitteln umgehen wie bisher.“

Außerdem beschlossen die Synodalen, den Stellenplan aus dem Jahr 2004 vorerst für zwei Jahre auszusetzen. Hintergrund sind Strukturveränderungen in der Landeskirche mit neuen Verbünden von Mitarbeitenden, die eine flexibleren Gestaltung des Stellenplans erforderlich machen.

Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, rief in seinem Grußwort vor der Synode dazu auf, die Kultur des Respekts bei Diskussionen in Kirche und Diakonie weiter zu pflegen. „Das strahlt aus in die Gesellschaft – und das ist auch unsere Verantwortung“, betonte Stolte.

Weitere Infos: www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode

Hintergrund: Landessynode und Landeskirche
Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Leitungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die Synode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die Evangelische Landeskirche Anhalts hat 30.900 Gemeindeglieder, die in 143 selbstständigen Kirchengemeinden leben. Die Gemeinden sind in den fünf Kirchenkreisen Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst zusammengefasst.

Autor:

Johannes Killyen

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