Rücktritt: Leitender Jurist der Landeskirche gibt Ämter ab
»Meinen Dienst habe ich gern getan«
Das Verhältnis zwischen der Landessynode und Oberkirchenrat Rainer Rausch, war zu hören, gilt schon längere Zeit als nicht so entwickelt, wie es sein sollte. Das Vertrauensverhältnis sei fragil gewesen, heißt es aus Anhalt.
Vorige Woche hat der juristische Oberkirchenrat der Landeskirche Anhalts die Konsequenz gezogen: Der promovierte Jurist tritt nach sechs Jahren zum 1. Juli als Mitglied des Landeskirchenrates zurück. Zugleich legt Rainer Rausch seine Ämter als Leitender Jurist sowie als Finanz- und Baudezernent nieder.
Der Landeskirchenrat ist das administrative Entscheidungsgremium der Landeskirche. Ihm gehören drei Mitglieder an, derzeit der Kirchenpräsident, eine theologische Oberkirchenrätin und ein juristischer Oberkirchenrat. Weitere Entscheidungsgremien sind die Landessynode als »Kirchenparlament« sowie die Kirchenleitung.
Anlass für die Entscheidung war offenbar ein Streit bei der jüngsten Tagung der Landessynode um eine neu zu schaffende Personalstelle im Landeskirchenamt für das Gebiet des Steuerrechts. Während Rausch eine Ausschreibung dieser Stelle forderte, bezweifelten verschiedene Synodale deren Notwendigkeit.
»Die konstituierende Tagung unserer Landessynode Ende Mai hat aus meiner Sicht deutlich gemacht, dass die Synodalen meiner Arbeit nicht in hinreichendem Maße Vertrauen entgegenbringen«, sagte Rausch zu seinem Rücktritt. »Dies wäre für ein konstruktives Miteinander gerade angesichts der Veränderungsprozesse in unserer Landeskirche notwendig. Den Dienst als Mitglied des Landeskirchenrates habe ich mit großem Engagement gerne getan. Ich trete von dieser Funktion zurück, weil ich hierdurch meine Souveränität wahren kann.«
Kirchenpräsident Joachim Liebig sagt dazu: »Ich respektiere und bedauere zugleich die Entscheidung von Oberkirchenrat Dr. Rausch. Ich danke ihm für seine engagierte Arbeit im Dienst der Landeskirche.«
Rainer Rausch wurde 2012 als juristischer Oberkirchenrat in den Landeskirchenrat der Evangelischen Landeskirche Anhalts gewählt. Erst im Februar dieses Jahres verlängerte die Landessynode seine Amtszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31. August 2020. Rausch gilt als Fachmann für Staatskirchenrecht und für Steuerfragen. So ist er unter anderem Vorsitzender der EKD-Steuerkommission. Seit 1991 war er in der Mecklenburgischen Landeskirche tätig und dort unter anderem 1993/94 wesentlich an den Verhandlungen zum Staat-Kirche-Vertrag in Mecklenburg-Vorpommern (Güstrower Vertrag) beteiligt.
Wie es nun in Anhalt weitergeht, ist einerseits klar: Rainer Rausch bleibt nach seinem Rücktritt aus dem Landeskirchenrat weiterhin Kirchenbeamter der Landeskirche Anhalts. Seine Aufgaben übernehmen vertretungsweise andere Mitarbeitende des Landeskirchenamtes. Welche Aufgaben er bis zu seinem Ruhestand übernehmen wird, entscheidet der Landeskirchenrat in den kommenden Wochen.
Andererseits ist unklar, wann die Stelle im Landeskirchenrat wieder besetzt werden kann, denn: Für eine Neuwahl ist ein synodaler Wahlausschuss erforderlich. Den gibt es in der Landessynode, die sich erst im Mai konstituiert hat, noch nicht. Seine Konstituierung ist erst für die Herbsttagung vorgesehen. (G+H)
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