Ehrendoktor für Huber
Hohe Auszeichnung durch Jenaer Universität
Von Doris Weilandt
Die Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena bedachte am Vorabend des 500-jährigen Reformationsjubiläums den Altbischof und ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, mit der höchsten Form der akademischen Ehrenbezeugung. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verlieh ihm den Titel »doctoris honoris causa« für seine wissenschaftlichen Arbeiten zum Verhältnis von Staat und Kirche und für seine christliche Rechtsethik, die sowohl Schriften zur Rechtsordnung als auch zu einem nicht verhandelbaren Freiheitsanspruch umfasst.
Laudator Udo di Fabio, der sich als Universitätsprofessor und Richter am Bundesverfassungsgericht intensiv mit dem Freiheitsbegriff auseinandergesetzt hat, lobte neben den Schriften vor allem Hubers Eintreten für eine »Ökumene des wechselseitigen Respekts«. Der Achtungsanspruch, das Verstehen des jeweiligen Bekenntnisses des anderen, steht für den Theologen im Zentrum eigenen Handelns. Dabei behauptet er die eigene Position. Die Gedanken, die er zum Thema Menschenwürde verfasst hat, gaben den Ausschlag für die Ehrenpromotion der Juristischen Fakultät.
Der Präsident der FSU, Walter Rosenthal, erinnerte zum Festakt, dass die Gründung der Jenaer Universität in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reformation steht. Aus der »dynastischen Katastrophe des verlorenen Krieges wurde eine neue Universität gewonnen … Jena wurde zu einem Ort der Rechtgläubigkeit, von dem aus sich Luthers Lehre verbreitete«, so Rosenthal. Johann Friedrich der I. unterlag im Schmalkaldischen Krieg 1547 mit weiteren protestantischen Landesfürsten Kaiser Karl V. Aus der Gefangenschaft begründete er mit seinen Söhnen die Salana, die Jenaer Universität. Anlass genug für die beiden Gründungsfakultäten, Ehrenpromotionen an Huber und die südafrikanische Pumla Gobodo-Madikizela (siehe »Blickwechsel« Seite 14) zu verleihen.
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