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Du sollst den Feiertag heiligen

Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage: Die gleichlautende EKD-Kampagne 1999 fand in der Geschäftswelt keinen großen Widerhall. | Foto: epd-bild
  • Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage: Die gleichlautende EKD-Kampagne 1999 fand in der Geschäftswelt keinen großen Widerhall.
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Ruhetag: Für viele ist der Sonntag ein Werktag wie jeder andere. Dies birgt jedoch Risiken. Eine Initiative, der auch die Kirchen angehören, setzt sich für den Sonntagsschutz ein.

Von Albrecht Steinhäuser

Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde« – so lesen wir es in der Bibel gleich im ersten Satz. Die Schilderung des göttlichen Handelns in den danach folgenden Versen unternimmt den Versuch, die gesamte wahrnehmbare Welt als Schöpfungswerk des einen Gottes zu verstehen. Und vollendet wird dies Schöpfungswerk am siebten Tag, von dem es heißt: dass Gott »ruhte am siebenten Tage von allen seinen Werken, die er gemacht hatte. Und Gott segnete den siebenten Tag und heiligte ihn, weil er an ihm ruhte von allen seinen Werken, die Gott geschaffen und gemacht hatte.«
Für das dritte der zehn Gebote – wir kennen es in der Formulierung: du sollst den Feiertag heiligen – wird in seiner Begründung Bezug genommen auf das Ruhen Gottes am siebten Tag. »Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt. Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der Herr den Sabbattag und heiligte ihn.« (Ex 20,9-11)
Die Erinnerung an das Schöpfungswerk Gottes durch die Ruhe des siebten Tages, sie soll uns in unserer eigenen Existenz mit ihrem Tun und Lassen vor Augen stellen, dass gerade auch im Lassen Bezug genommen wird auf unser Sein vor Gott. Oder vielleicht mit etwas weniger Pathos: gerade im Lassen wird die Reflexion unserer eigenen Identität erst ermöglicht.
Bemerkenswert an der Begründung des dritten Gebotes ist nicht nur der Umstand an sich, dass wir durch die Ruhe des siebten Tages hineingenommen werden in das Schöpfungswerk Gottes; bemerkenswert ist darüber hinaus, dass die Bibel uns in der Parallel­überlieferung der Zehn Gebote für das dritte Gebot noch eine andere Begründung liefert. Und die ist eher von sozialer Natur: »Aber am siebenten Tag ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Rind, dein Esel, all dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt, auf dass dein Knecht und deine Magd ruhen gleichwie du. Denn du sollst daran denken, dass auch du Knecht in Ägyptenland warst und der Herr, dein Gott, dich von dort herausgeführt hat mit mächtiger Hand und ausgerecktem Arm. Darum hat dir der Herr, dein Gott, geboten, dass du den Sabbattag halten sollst.« (Dtn 5,14 f.)
Der Rückblick auf die eigene Existenz als Fronpflichtige in Ägypten nimmt die in den Blick, die selbst auch wirtschaftlich abhängig sind. In der frühen Geschichte der Kirche feierten Christen zunächst auch den Sabbat. Schließlich stammten die ersten von ihnen ja aus der Tradition ihres eigenen Judentums. Mehr und mehr rückte dann aber die Vergegenwärtigung der Auferstehung Jesu in den Fokus christlicher Wochengestaltung. Und damit der Sonntag.
Als der römische Kaiser Konstantin im Jahr 321 den Sonntag zum gesetzlichen Feiertag erklärte, stützte er seine Entscheidung allerdings nicht auf das Sabbatgebot, sondern auf den Sonnenkult des römischen Reiches. 43 Jahre später folgte die Kirche auf dem Konzil von Laodicea der Entscheidung des Kaisers und verlegte die Heiligkeit des Tages von Samstag auf Sonntag. Die Reformation hat ihr Augenmerk für den Sonntag dann weniger auf die Pflicht zur Heiligung dieses Tages gelegt, sondern stärker die Freiheit betont, die mit der Ruhe des Sonntags geschenkt ist. Zum Hören des Wortes und der Unterbrechung des alltäglichen Tuns.
Unser Grundgesetz schützt den Sonntag in Aufnahme einer Formulierung der Weimarer Reichsverfassung von 1919 als »Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung«. Es knüpft damit an die beiden Begründungsstränge des Sabbatgebotes in erkennbarer Weise an.
Gerade in Zeiten, in denen Fragen der eigenen Identität und die nach sozialer Gerechtigkeit zum Teil sehr kontrovers diskutiert werden in unserem Land, sollte die heilsame Rolle des arbeitsfreien Sonntags nicht nur für glaubende Menschen betont und seine schleichende Erosion nicht widerstandslos hingenommen werden.

Der Autor ist Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Sachsen-Anhalt.

Autor:

Kirchenzeitungsredaktion EKM Nord

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