Selbsttötung keine Behandlungsvariante
Magdeburg (epd) – Die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe kritisiert. Grundsätzlich sehe sie eine Gefahr, dass die Selbsttötung zu einer »Behandlungsvariante« für schwer kranke Menschen werde, sagte sie. »Aus der Möglichkeit des Einzelfalls und der Einzelfallprüfung wird schnell eine Möglichkeit, seinen Tod zu planen und zu verantworten«, so die Bischöfin.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vergangene Woche entschieden, dass schwer und unheilbar kranken Patienten in extremen Ausnahmesituationen und unter ganz bestimmten Umständen der Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehrt werden kann, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.
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