Superintendent für Gemeinde zuständig
Wittenberg (G+H) – Auf ihrer jüngsten Sitzung am 1. April hat die Wittenberger Kreissynode beschlossen, dass Christian Beuchel neben seinen Aufgaben als Superintendent auch als Pfarrer der Schlosskirchengemeinde tätig sein wird. Die Gemeinde mit ihren rund 110 Mitgliedern wird ab 1. Mai 2017 der sogenannten Kreispfarrstelle für Leitungsaufgaben zugeordnet.
Traditionell war der Propst von Wittenberg Schlosskirchenpfarrer.
Nach dem plötzlichen Tod von Propst Siegfried Kasparick im vergangenen Jahr hatte Superintendent Beuchel bereits die Vakanzvertretung inne.
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