Kirche & Diakonie
Streiks am Weimarer Klinikum bleiben verboten
Den Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums in Weimar bleiben Streiks weiterhin verboten. Insbesondere betreffe dies den angekündigten Warnstreik am 14. Oktober, entschied das Arbeitsgericht Erfurt am 9. Oktober. Die von der Gewerkschaft Ver.di angekündigte Arbeitsniederlegung wäre offensichtlich rechtswidrig. Werde trotzdem gestreikt, drohe ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. (AZ: 6GA 21/24)
Die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts erfüllt laut Gericht die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012. Es gebe eine paritätisch besetzte Kommission mit Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern. Im Konfliktfall könne eine Schlichtungskommission angerufen werden.
Die Gewerkschaft sei organisatorisch in die Kommissionsarbeit eingebunden. Mehr verlange das Bundesarbeitsgericht nicht. Für Kirchen bestehe hier demzufolge ein Spielraum zur Ausgestaltung.
Geklagt hatten die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland.
Konflikte in kirchlichen Einrichtungen würden demnach nicht über Arbeitskämpfe, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Hier sei die Diakonie nicht zuletzt an die Beschlüsse der Synode der EKM als kirchliches Parlament gebunden.
Ver.di argumentierte vor Gericht, der Gesetzgeber sehe für den Verzicht auf das Streikrecht eine angemessene Kompensation vor. Eine Gewerkschaft ohne Streikrecht bleibe auf kollektives Betteln angewiesen.
Im Bereich der EKM bestehe etwa die Verpflichtung ihrer Vertreter zur Verschwiegenheit in den Tarifkommissionen. Das behindere die Rückkopplung mit den Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Zudem enthalte das kirchliche Arbeitsrecht den Gewerkschaften in der Schlichtungskommission eine angemessene Vertretung vor.
Gegen die Entscheidung des Gerichts legte die Gewerkschaft Berufung ein. Ein Termin beim Landesarbeitsgericht muss noch festgelegt werden.
Das Gericht räumte im Verlaufe der mündlichen Erörterung ein, dass das Verfahren grundsätzliche Rechtsfragen berühre, die diskutiert werden sollten. Allerdings sei dies im Rahmen der Entscheidung einer einstweiligen Verfügung nicht leistbar.
Diese Klärung wird für die erste Jahreshälfte 2025 erwartet. Für Ende Februar ist bereits ein Kammertermin am Erfurter Arbeitsgericht anberaumt, in dem beide Parteien eine grundsätzliche Klärung der Ausgestaltung des sogenannten „Dritten Wegs“ im kirchlichen Arbeitsrecht anstreben.
Diakonie-Vorstand Oberkirchenrat Christoph Stolte sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Rande der Verhandlung, dass er für das Weimarer Krankenhaus wegen des schwebenden Verfahrens keine Kündigungen oder sonstige negativen Folgen befürchte. „Die Mitarbeitenden am Klinikum verdienen das gleiche Geld wie an anderen Krankenhäusern in Thüringen auch.“ Der Rechtsstreit sei vielmehr von prinzipieller Bedeutung für das Verhältnis von Gewerkschaften und kirchlichen Arbeitgebern.
Das Sophien- und Hufelandklinikum in Weimar ist ein Krankenhaus der Akutversorgung. Es verfügt über 550 Betten und beschäftigt etwa 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 Abteilungen. (epd)
Autor:Online-Redaktion |
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