Der Bußruf soll zum Dialog einladen
Auf Nachfrage einiger Synodalen hat Pfarrerin Friederike Spengler aus ihrer Perspektive als Beraterin im Landeskirchenrat die Erklärung, die im Eröffnungsgottesdienst der Landessynode verlesen wurde, für die Kirchenzeitung erläutert:
Die wissenschaftlichen Vorarbeiten zu diesem Bußwort wurden durch den »Beirat Versöhnung und Aufarbeitung« vorgenommen und mit dem Landeskirchenrat eingehend diskutiert. Das Bußwort ist nach langer und intensiver Beschäftigung im Landeskirchenrat von diesem angenommen und sich zu eigen gemacht worden.
Buße ist ein geistlicher Prozess, der sich der Kraft Gottes verdankt. Wer sich zur Buße gerufen fühlt, muss diese zum Ausdruck bringen dürfen – ob nun inwendig oder öffentlich. Ein Bußruf ist kein Instrument demokratischer Meinungsbildung. So ist jeder eingeladen, sich diesem Aufruf auszusetzen, diesen zu prüfen und sich dann – unter absoluter Autonomie und Freiwilligkeit – gegebenenfalls zu eigen zu machen oder für sich abzulehnen. Der Bußruf lädt zum Dialog ein. Das Bewusstsein, fehl gegangen zu sein, ist der erste Schritt zu einer neuen Haltung. Dieser Anfang muss in Zukunft erst noch schrittweise gefunden werden. Dafür sind bereits Instrumente für den weiteren Umgang mit Menschen, die unter diesem Unrecht in besonderer Härte gelitten haben, angedacht und benannt worden.
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