EKM-Synode: Antrag zur Verringerung der Zahl der Regionalbischöfe
Grundsatzentscheidung treffen
Von Angela Stoye
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) befindet sich weiter auf Sparkurs. Weil die Zahl der Gemeindeglieder sinkt und das Geld weniger wird, werden weitere Gemeindepfarrstellen wegfallen. Die Stellenreduzierung im Verkündigungsdienst führt auch zu Einsparungen in den Kreiskirchenämtern und im Landeskirchenamt. Nicht gespart wird auf der Ebene der Regionalbischöfe.
Der Synodale Volker Wilde stellte einen Antrag an die vom 21. bis 24. November in Erfurt tagende Landessynode der EKM, die Zahl der bisher fünf Regionalbischöfe auf zwei zu reduzieren – je einen für den Norden und für den Süden der Landeskirche (Drucksache Nr. 13.6/1). Ausdrücklich, heißt es in dem Papier weiter, bestehe kein Zusammenhang zwischen der Wahl eines neuen Regionalbischofs oder einer –bischöfin für den Sprengel Gera-Weimar und dem Antrag. Diese Neuwahl werde ausdrücklich unterstützt.
Volker Wilde, der als beratendes Mitglied dem Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Altenburger Land angehört, greift mit seinem Antrag eine Anregung des Altenburger Pfarrkonventes auf. »Wir haben das im Kreiskirchenrat diskutiert und ich habe dann den Antrag gestellt«, sagt der Ingenieur. Im Gespräch mit der Kirchenzeitung betont er, dass die Kirchengemeinden Einsparungen nur mittragen könnten, wenn solche auf allen Ebenen der Landeskirche zu erkennen seien. Die Ebene der Pröpste sei zurzeit als einzige nicht betroffen. Zudem bedeute der Antrag nicht, dass auch die fünf Propstsprengel zu zweien zusammengelegt werden müssten.
Sollte die EKM-Synode dem Antrag stattgeben, wäre dies eine Grundsatzentscheidung. Geschätzt würden fünf bis zehn Jahre bis zur Umsetzung vergehen, weil Aufgaben neu zu verteilen und Gesetze anzupassen sind. Aber solche Entscheidungen sollten rechtzeitig getroffen werden, heißt es in dem Antrag. Damit, so Volker Wilde, solle über die Aufgaben der Regionalbischöfe in der Landeskirche neu nachgedacht und ein Prozess in Gang gesetzt werden. Wie genau was gestalten werden kann, ist nicht Bestandteil des Antrages. »Da muss man sehen, was der Arbeitsprozess ergibt«, betont der Synodale.
Autor:Online-Redaktion |
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