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Mangel macht erfinderisch

Religionsunterricht wird per Gesetz von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verantwortet, ist also nach Konfessionen getrennt. Behörden, Schulen und Lehrer stellt dies vor Herausforderungen.  | Foto: epd-bild/Werner Krüper
  • Religionsunterricht wird per Gesetz von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verantwortet, ist also nach Konfessionen getrennt. Behörden, Schulen und Lehrer stellt dies vor Herausforderungen.
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Schule: Notgedrungen gemeinsamer Religionsunterricht

Während in Thüringen und Sachsen die evangelischen Landeskirchen, die Bistümer und die Bildungsministerien beschlossen haben, Religion an Modellschulen konfessionell-kooperativ zu unterrichten, gibt es in Sachsen-Anhalt keine konkrete Vereinbarung zum gemeinsamen Religionsunterricht.
»Wir haben dem Bistum gegenüber unsere Bereitschaft zum KoKoRU, zum konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht, bei Bedarf signalisiert«, sagte Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius, Dezernentin für den Bereich Bildung und Personal in der Landeskirche Anhalts. »Unser Unterricht ist derzeit konfessionssensibel ausgerichtet«, betonte Möbius.

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