EKM: Pfarrer stellte Strafantrag
Ermittlungen eingestellt

- Pfarrer Martin Michaelis
- Foto: M. Michaelis
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Pfarrer Martin Michaelis hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Erfurt eingelegt, die Ermittlungen gegen zwei Kirchenvertreter der EKM einzustellen. Michaelis hatte im August Strafanzeige gegen den Personaldezernenten der EKM, Michael Lehmann, und gegen den Superintendenten des Kirchenkreises Egeln, Matthias Porzelle, gestellt. Er wirft ihnen versuchte Nötigung, politische Verdächtigung und Wählernötigung vor.
Hintergrund: Michaelis wurde bei der Kommunalwahl im Juni als Parteiloser für die AfD in den Stadtrat von Quedlinburg (Landkreis Harz) gewählt. Wegen der Kandidatur leitete die EKM Anfang April ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Im März hatte der Kirchenkreis Egeln Michaelis aus demselben Grund bereits die Beauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben entzogen. Die EKM begründete die Entscheidung mit der Kandidatur für die AfD. Damit unterstütze der Pfarrer das Gedankengut der Partei. Das sei nicht mit dem Amt vereinbar.
Wie Michaelis erklärte, nahm die Staatsanwaltschaft Erfurt den Strafantrag zuerst wegen des Fehlens eines öffentlichen Interesses nicht an, denn es sei „kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit“. Auf seinen Widerspruch hin sei dann doch ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Es wurde mit der Begründung wieder eingestellt, die Taten seien den Beschuldigten nicht zuzurechnen und ihr Verhalten weder verwerflich noch sozialwidrig. Es bestehe kein Abhängigkeitsverhältnis, und überdies könnten „christliche Grundwerte nachweislich nicht mit den Positionen der AfD in Einklang gebracht werden“.
Die EKM will sich auf Nachfrage der Kirchenzeitung nicht zu dem Sachverhalt äußern. Ein Sprecher teilte mit, dass man von der Klage über die Presse erfahren habe. Weder der Personaldezernent noch der Superintendent hätten von dem Eingang der Klage, noch von der Einstellung des Verfahrens eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, einen Beschuldigten förmlich über die Aufnahme von Ermittlungen zu informieren.
(idea/red)
Autor:Online-Redaktion |
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