Zustimmung, Einspruch, Vermittlung
1.000 Sitzung des Bundesrats
Heute kommt der Bundesrat in Berlin zu seiner 1.000 Sitzung zusammen. Zu dem besonderen Anlass wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erwartet.
Die Länderkammer ist selten die Hauptbühne politischer Auseinandersetzungen, spielt aber bei Gesetzen eine entscheidende Rolle. Wofür gibt es ihn und was ist seine Rolle?
Was ist der Bundesrat?
Der Bundesrat ist neben dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesverfassungsgericht eines der fünf Verfassungsorgane in Deutschland. Über den Bundesrat wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung mit, so formuliert es das Grundgesetz. Zu seiner konstituierenden Sitzung kamen die Vertreter der Länder am 7. September 1949 in Bonn zusammen. Mit dem Umzug von Parlament und Regierung zog auch der Bundesrat nach Berlin. In seinem Gebäude in der Leipziger Straße nahe dem Potsdamer Platz kommt das Plenum in der Regel einmal pro Monat zusammen, um über Gesetze des Bundes und Initiativen der Länder zu beraten und abzustimmen.
Wer wählt den Bundesratspräsidenten?
Im Prinzip niemand. Bundesratspräsident ist der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin des Landes, das den Vorsitz in der Länderkammer hat. Dies wechselt jährlich nach einer 1950 an der Einwohnerzahl der Länder festgelegten Reihenfolge.
Wie setzt sich der Bundesrat zusammen?
Im Bundesrat vertreten sind Mitglieder der jeweiligen Länderregierungen, also der Ministerpräsident und ausgewählte Ministerinnen beziehungsweise Senatoren. Mit jeder Landtagswahl kann sich damit die Zusammensetzung ändern. Die Opposition in den Länderparlamenten hat im Bundesrat keinen Einfluss. Das Machtverhältnis ist oft ein anderes als im Bundestag. Beispielsweise haben die an vielen Länderregierungen beteiligten Grünen im Bundesrat ein starkes Gewicht. Die AfD wiederum spielt in der Länderkammer keine Rolle, weil sie an keiner Landesregierung beteiligt ist. Hat jedes Land gleich viel Gewicht?
Nein. Die Zahl der Stimmen im Bundesrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, die bevölkerungsstärksten wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Bayern haben sechs. Das Grundgesetz sieht dabei vor, dass ein Land einheitlich abstimmen, also alle Stimmen für «Ja» oder «Nein» vergeben muss. Ist sich die jeweilige Regierungskoalition nicht einig, enthält sich das Land. 2002 kam es im Bundesrat zum Eklat, weil der SPD-Ministerpräsident Manfred Stolpe und CDU-Innenminister Jörg Schönbohm von Brandenburg unterschiedlich zum damaligen Zuwanderungsgesetz abstimmten. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete das Votum als Ja. Das Bundesverfassungsgericht kassierte das Gesetz deshalb später.
Wie wirkt der Bundesrat an Gesetzen mit?
Grundsätzlich kann kein Gesetz am Bundesrat vorbei verabschiedet werden. Er ist deshalb von Beginn an in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. In einem sogenannten ersten Durchgang nimmt er Stellung zu Entwürfen der Regierung, die schon im Bundestag berücksichtigt werden können. Der Bundestag kann aber auch selbst aktiv werden, indem er sogenannte Initiativen, also Anträge oder Gesetzentwürfe, beschließt, die dann Bundesregierung und Bundestag vorgelegt werden.
Kann der Bundesrat Gesetze aufhalten?
Das hängt maßgeblich von der Art des Gesetzes ab. Regelungen, die Auswirkungen auf Finanzen oder Hoheiten der Länder haben oder das Grundgesetz ändern, sind sogenannte zustimmungspflichtige Gesetze. Damit sie inkraft treten können, muss die Mehrheit des Bundesrates zustimmen, bei Verfassungsänderungen sogar zwei Drittel. Gegen sogenannte Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur vorgehen, indem eine Mehrheit dagegen stimmt. Die kann aber mit einer absoluten Mehrheit im Bundestag wiederum überstimmt werden.
Ist ein Gesetz gescheitert, wenn der Bundesrat dagegen stimmt?
Bekommt ein zustimmungspflichtiges Gesetz keine Mehrheit im Bundesrat, können Regierung oder Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen. Dort verhandeln Vertreter von Parlament und Länderkammer um einen Kompromiss. Zuletzt erzwangen die Länder über diesen Weg unter anderem Veränderungen beim Adoptionshilfegesetz oder dem im Klima-Paket enthaltenen CO2-Preis.
(epd)
Autor:Online-Redaktion |
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