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EKM: Zum Umgang mit "vor dem Staat geschlossenen Ehen"
Bischof: "Homosexualität ist keine Sünde"

Foto: epd-bild/Matthias Rietschel

Die Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften durch die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat auf ihrer Landesynode zu einer zum Teil emotionalen Debatte geführt. Danach einigte sich das Kirchenparlament mit großer Mehrheit auf einen Kompromissantrag, der künftig den Gemeinden die Entscheidungskraft in dieser Frage übertragen soll.
Wörtlich heißt es im Beschluss, die Landesynode bitte die Gemeinden, "vor dem Staat geschlossene Ehen gottesdienstlich zu begleiten". Dabei sei der Kern jedes Gottesdienstes nach der – staatlich – vollzogenen Eheschließung "die Verantwortung vor Gott, das Versprechen der lebenslangen Treue und die Bitte um Gottes Beistand und Segen".
Damit können die Gemeindekirchenräte und die Pfarrer vor Ort entscheiden, wie künftig mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgegangen wird. Pfarrer können auch weiter "aus Gewissensgründen" gleichgeschlechtlichen Paaren eine kirchliche Zeremonie oder Amtshandlung verweigern. In der Debatte wurde zwar deutlich, dass es letztlich nur um Begrifflichkeiten geht, doch fanden Mahnungen, die Einheit der Kirche nicht infrage zu stellen, das meiste Gehör.
Noch vor einigen Jahren haben Bischöfe befunden, gleichgeschlechtliche Partnerschaften seien eine Sünde, erinnerte ein Synodaler an den Ausgangspunkt des innerkirchlichen Streites. Daraufhin stellte Landesbischof Friedrich Kramer klar: "Homosexualität ist keine Sünde."
Die Zerrissenheit in der EKM in dieser Frage stellt keine Besonderheit dar. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen, die sich in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen haben, regelt den Umgang mit homosexuellen Paaren für sich. In der sächsischen Landeskirche wird die Segnung nicht als Trauung verstanden. Bislang entspricht nur in dreizehn Landeskirchen die Segnung der Paare einer kirchlichen Trauung.
(epd/red)

Autor:

Online-Redaktion

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