Kontroverse
Den Rasse-Begriff aus dem Grundgesetz streichen?
Debatte: Nach den Grünen fordert auch die Diakonie den Ersatz des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz. Zeitgemäßer sei die Formulierung eines Verbots "rassistischer Diskriminierung". Für den Historiker Jobst Graf von Wintzingerode konterkariert die Forderung den antitotalitären Grundkonsens, in dem das Grundgesetz wurzelt. Willi Wild hält dagegen, der Begriff sei vergiftet.
Ja
Der Rasse-Begriff stammt aus der Tierzucht. Aber er fand auch Verwendung für verschiedene Arten menschlicher Kollektive, etwa für die „christliche Rasse“. Eine Studie des deutschen Mediziners Rudolf Virchow 1874 über die körperlichen Charakteristika von Rassen war die Grundlage der nationalsozialistischen Rassenkunde. Sie diente den Nazis als Beweis für die Gefährdung der Reinrassigkeit durch die Juden.
Der Begriff ist vergiftet, überholt und wissenschaftlich nicht haltbar. Trotzdem wird er im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verwendet. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass eine unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer Zuordnung zu verschiedenen Rassen diskriminierend ist.
Als Reaktion auf die Anti-Rassismus-Proteste hatten die Grünen ihre Forderung erneuert, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu tilgen. In der Bundesregierung gibt es Skepsis. Unterstützung kommt unter anderem von der Antidiskriminierungsstelle und dem Antisemitismusbeauftragten, Felix Klein (CDU). Der Begriff sei ein soziales Konstrukt, geradezu ausgelegt, Menschen zu diskriminieren.
In der Bibel taucht der Begriff gar nicht auf. Im Schöpfungsbericht lesen wir, dass Gott am sechsten Tag den Menschen schuf. Von einer Unterscheidung, außer Mann und Frau, ist keine Rede. "Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde" (1. Mose 1,27), Punkt. Die „Rasse“ ist der Wortstamm des Rassismus, und der ist, um mit den Worten des EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm zu sprechen, Gotteslästerung.
Übrigens, die französische Nationalversammlung hat das Wort „Rasse“ bereits 2018 als veraltet und nicht zeitgemäßaus der Verfassung gestrichen.
Willi Wild
Nein
Es ist gut, dass sich zumindest in der Union Widerstand gegen den neuesten Aberwitz einer selbstreferentiellen "Debattenkultur" regt, mit der das Feuilleton eine Gesellschaft beherrscht, die mangels realer Probleme pseudointellektuelle Glasperlenspiele für Politik hält. Das Begehr, den Begriff Rasse aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes zu tilgen, wurde in allen Parteien von links bis liberal freudig aufgegriffen.
Als Begründung dient die Feststellung, dass sich der biologische Rassebegriff als unzutreffend erwiesen hat. In Wahrheit ist das Verlangen jedoch ein Schlag ins Gesicht der vornehmsten Legitimation der Verfassung von 1949: zu verhindern, dass es je wieder zu einem Menschheitsverbrechen wie dem Holocaust kommen kann. Genau das ist mit dem Verbot einer Benachteiligung aufgrund der Rasse gemeint.
Ausgerechnet diesen Begriff streichen zu wollen, konterkariert, ja diskreditiert den antitotalitären Grundkonsens, in dem das Grundgesetz wurzelt. Selbstverständlich sind weder Juden, noch Afrikaner, Asiaten oder Europäer "Rassen" im Sinn einer völkischen Rassenlehre. Aber sie sind ethnische Gruppen, denen anzugehören nach dem Verständnis des Grundgesetzes keine Nachteile mit sich bringen darf.
"Antirassismus" nach Art der Bilder- und Wörterstürmer dieser Tage erinnert an den "Antifaschismus" der DDR – er folgt dem Prinzip: "was geleugnet wird, ist verschwunden". Dieser naive Kinderglaube bewirkt nichts und kann sich bitter rächen. Rassismus bekämpft man nicht, indem die Bezeichnung des sozialen Konstrukts, der ihm zugrundeliegt, gestrichen wird.
Es wäre ein hilfloser Akt des feuilletonistischen Politik-Ersatzes, der die Leistung des Parlamentarischen Rates beleidigt, die geistigen Grundlagen des Grundgesetzes verkennt und keinem einzigen Rassismusopfer hilft! Jobst Graf von Wintzingerode
Autor:Online-Redaktion |
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