Pro & Kontra
Die Schmähplastik trotzdem entfernen?
Die antijüdische Skulptur an der Fassade der Wittenberger Stadtkirche muss nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht entfernt werden. Das Urteil rief auch Kritik hervor. Es sei kein Freibrief für ähnliche Darstellungen in Kirchen, sondern verlange eine Beseitigung der Hetzbotschaft durch begleitende Distanzierung und Erläuterung, sagte etwa Volker Beck vom Tikvah Institut.
Pro
Die „Judensau“ aus dem 13. Jahrhundert darf an der Wittenberger Stadtkirche bleiben, so hat der (BGH) am 14. Juni letztinstanzlich entschieden. Seit 1988 ist das Relief, das Juden pauschal und bösartig verschmäht, durch Erläuterungen in ein Mahnmal umgestaltet – als Aufforderung, sich kritisch der eigenen Geschichte zu stellen.
Das Relief darf an der Kirche hängen bleiben.
Autor:Online-Redaktion |
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