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Du meine Kehle, singe
Corona: Die Sehnsucht, das Gotteslob wieder gemeinsam anzustimmen, ist groß. Die dabei zu erfüllenden Auflagen fallen in den Landeskirchen recht unterschiedlich aus.
Von Michael von Hintzenstern
In Sachsen, Anhalt und Württemberg ist es wieder möglich, im Gottesdienst zu singen. Während in Sachsen und Württemberg ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 bis 2 Metern eingehalten werden muss, reicht es in Anhalt, den Abstand von 1,5 Meter zu wahren. In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), deren Gebiet vier Bundesländer berührt, wird im Rahmen der „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnungen" auf das Singen in Gottesdiensten weitgehend verzichtet (EKM-Rundverfügung 10. 6. 2020).
Autor:Online-Redaktion |
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