Reformierte Synode wegen Todesfall abgebrochen
Erste Kirchenpräsidentin in der Geschichte
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche ist am 5. März nach einem Todesfall abgebrochen worden. Synodenpräses Norbert Nordholt informierte das digital tagende Kirchenparlament darüber, dass Pastor Friedhelm Stemberg (61), der auch Mitglied des kirchenleitenden Gremiums Moderamen (Synode) war, überraschend in der Nacht zum Freitag gestorben sei. Stemberg gehörte seit vielen Jahren dem Moderamen an und war Pastor der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Neuenkirchen bei Bremen.
Am 4. März hatte die Synode mit großer Mehrheit die Frankfurter Pastorin Susanne Bei der Wieden zu ihrer ersten Kirchenpräsidentin gewählt. Die 54-Jährige wird am 1. August die Nachfolge von Martin Heimbucher (65) antreten. Bei der Wieden sagte nach der Wahl, sie strebe eine Kirche an, die von den Menschen wieder besser verstanden werde. Das schließe ein, auch unbequeme Dinge öffentlich anzusprechen.
Susanne Bei der Wieden wurde 1966 in Darmstadt geboren. Evangelische Theologie studierte sie in Wuppertal und Göttingen. 1997 erhielt sie ihren Doktortitel für eine Arbeit über die Predigten des Reformators Martin Luther. Derzeit ist sie Pastorin der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Frankfurt/Main. Bei der Wieden ist verheiratet und hat eine Tochter.
Die Evangelisch-reformierte Kirche ist die einzige nicht territoriale Landeskirche in der EKD. Zu ihr gehören 143 Gemeinden mit etwa 168 500 Gemeindegliedern. Die Gemeinden, die sich über das Bundesgebiet verteilen, sind in neun Synodalverbände gegliedert; vornehmlich in Ostfriesland, dem Emsland, in der Grafschaft Bentheim sowie im östlichen Niedersachen und in Bayern. In Sachsen gehören zwei Gemeinden, eine in Leipzig und die andere in Chemnitz-Zwickau, dazu.
Sie verstehen sich als Gemeindekirche mit presbyterial-synodaler Struktur. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern. Tradition und Selbstverständnis der reformierten (erneuerten) Kirche gehen zurück auf die Reformation Ulrich Zwinglis, den Reformator Zürichs, und Johannes Calvin, den Reformator Genfs. In der Grundordnung der EKD ist festgeschrieben, dass im Rat die reformierte Kirche mindestens einen Sitz haben muss.
(epd/red)
Autor:Online-Redaktion |
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