Umstrittenes Abtreibungsrecht
Fragen und Antworten um Paragraph 218
In der Ampel-Koalition gibt es Stimmen für eine Reform des Abtreibungsrechts. Der Koalitionsvertrag hat aber keine konkrete Festlegung getroffen. Zunächst soll eine Kommission darüber beraten. Denn eine Reform ist nicht nur ethisch umstritten, sondern auch juristisch kompliziert.
Wie ist die derzeitige Rechtslage?
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich verboten, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, wenn es beispielsweise zuvor eine Beratung gegeben hat. Eine Abtreibung ohne Beratung ist möglich, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist oder die Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung festgestellt wurde.
Wie viele Abtreibungen werden in Deutschland vorgenommen?
2021 gab es in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts 94 596 Schwangerschaftsabbrüche. Bis Ende September 2022 lag die Zahl bei rund 77 900.
Warum gibt es Überlegungen für eine Regelung außerhalb des Strafrechts?
Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs durch das Strafrecht wird von Kritikern als bevormundend gegenüber den Frauen wahrgenommen. Sie finden, dass die Frauen selbstbestimmt über ihren Körper und darüber entscheiden sollen, ob sie das Kind bekommen wollen.
Was sind die Argumente dagegen?
Befürworter der derzeitigen Rechtslage stellen heraus, dass nicht nur die Frau ein Recht auf Selbstbestimmung, sondern auch das ungeborene Kind ein Recht auf Schutz hat. Sie verweisen dabei auch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinen Urteilen zum Thema in der Vergangenheit nahegelegt hat, dass dieser Schutz nur durch eine Regelung im Strafrecht gewährleistet werden könnte. Die derzeitige, seit 1995 geltende Regelung war infolge eines solchen Urteils geschaffen worden.
Will die Ampel-Koalition auch den Paragrafen 218 abschaffen?
Dafür gibt es innerhalb der Koalition Befürworter. SPD, Grüne und FDP haben vereinbart, eine Kommission zu berufen, die zunächst – neben Regeln für andere medizin-ethische Themen – eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll.
Ob es danach Änderungen am geltenden Recht geben wird, ist offen. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, zunächst das Ergebnis der Kommission abwarten zu wollen, die bald ihre Arbeit aufnehmen wird. Ihr gehören 18 Fachleute aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht an. 15 davon sind Frauen. Corinna Buschow (epd)
Autor:Online-Redaktion |
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