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Fraktion der Verweigerer
Es hätte alles so einfach sein können: Die Synodalen hatten die Wahl zwischen zwei veritablen Kandidaten mit unterschiedlichen Ansätzen, Erfahrungen und Ideen.
Von Willi Wild
Aber irgendetwas ist da im Vorfeld schiefgelaufen. Das Ergebnis der Abstimmung: 15 von 38 abgegebenen Stimmen waren ungültig. Das war kein Versehen. Das war pure Absicht.
Hinter vorgehaltener Hand wird von der "Fraktion der Verweigerer" gesprochen. Man habe sich nicht genug in die Kandidatenfindung eingebunden gefühlt. Doch auch gekränkte Eitelkeit und Animositäten hätten ein eindeutiges Ergebnis verhindert, hieß es.
Das Synodenpräsidium weist die Schuld von sich. Man habe nach Recht und Gesetz gehandelt, so der Präses und Jurist Christian Preissner. Allerdings räumt er ein, dass er das Wahlgesetz für reformbedürftig hält. Mit einer Neufassung, die eine frühzeitige Beteiligung und Einbindung der Synode beinhaltet, müsse sich die nächste Synode befassen. Allerdings schließt Preissner nicht aus, dass es noch in dieser Legislatur einen zweiten Versuch für die Wahl der Liebig-Nachfolge gibt.
Dazu will er die Synodalen in die Pflicht nehmen. Vorschläge für geeignete Kandidaten sollten jetzt aus den Reihen der Landeskirche kommen, so Preissner. Ob die Bereitschaft zur Kandidatur nach dem Wahldebakel zunimmt, darf bezweifelt werden. Doch die Zeit drängt. Liebigs Amtszeit endet im März 2024. Und ein anderer Grund mahnt zur Eile: Die eingeschränkte Funktionalität könnte die Eigenständigkeit der kleinsten EKD-Gliedkirche deutlich in Frage stellen.
Der Lehrtext vom Wahltag liest sich da wie eine Handlungsempfehlung: „Ich vergesse, was dahinten ist, und strecke mich aus nach dem, was da vorne ist“.
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Autor:Online-Redaktion |
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