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Maximal 30 Personen
Gottesdienst unter strengen Auflagen

Foto: pixabay.com/ Albrecht Fietz

Thüringen erlaubt wieder öffentliche Gottesdienste. Katholiken und Protestanten nehmen die Möglichkeit gern an. Zugleich wird vor Verstößen gegen die strengen Hygieneregeln gewarnt.

Mit Erleichterung haben Thüringens Christen am Freitag auf die Lockerung des Verbots öffentlicher Gottesdienste reagiert. Zugleich wurde aber auch zu weiterer Vorsicht aufgerufen. Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen hatte in der Wochenmitte überraschend Gottesdienste unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Details dazu soll ein Runderlass der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zunächst bis Montag regeln. In den EKM-Gebieten in Sachen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg bleiben Gottesdienste mit Publikum allerdings noch untersagt. Hier stehen ab 4. Mai Lockerungen in Aussicht.

"Natürlich freue ich mich über die Möglichkeit, Gottesdienste feiern zu können", sagte Weimars Superintendent Henrich Herbst. Er rufe aber dazu auf, Besonnenheit zu bewahren und Vorsicht walten zu lassen. "Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Gottesdienste nicht zu Hotspots der Infektionsgefahr werden", fügte der evangelische Geistliche hinzu. Die Christen hätten mit ihrer Selbstverpflichtung auf Verzicht von Kontakten einen Beitrag dazu geleistet, dass dramatische Szenarien bisher ausblieben. "Das dürfen wir jetzt nicht gefährden", erklärte Herbst.

Auf die überraschende Erlaubnis hatte zunächst das Bistum Erfurt reagiert. In den katholischen Kirchen könnten ab Samstag wieder Gottesdienste stattfinden, hatte Generalvikar Raimund Beck bereits am Mittwoch mitgeteilt. Die EKM reagierte am Freitag mit einem Runderlass an die Kirchenkreise. Die Feier von Gottesdiensten könne verantwortlich nur geschehen, wenn die Bestimmungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos eingehalten würden, schreibt darin der für die Gemeinden zuständige Oberkirchenrat Christian Fuhrmann. Bevor am Montag verpflichtende Regelungen beschlossen werden sollen, stellte er mit seinem Schreiben eine Orientierungshilfe zur praktischen Durchführung von Gottesdiensten am Wochenende zur Verfügung.

Fuhrmann verweist dabei auf die vom Land festgesetzte Obergrenze von 30 Menschen für Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden. Gegebenenfalls müssten bei großer Nachfrage Gottesdienste wiederholt werden. Zudem bestehe eine Dokumentationspflicht für alle Besucher. In den Gotteshäusern gelte die Maskenpflicht. Diese Maßnahme sei zwar noch ungewohnt, diene aber dem Schutz vor unentdeckten Infektionen. "Als Zeichen der Achtung und Fürsorge für den Nächsten haben sie ihren guten Zweck", erklärte der Oberkirchenrat.

Er erinnerte zudem daran, das Abendmahlsfeiern besondere hygienische Achtsamkeit erforderten. Auch ein Wortgottesdienst eröffne die vollständige Gegenwart Jesu Christi. Für das Wochenende werde deshalb geraten, auf das Abendmahl zu verzichten. Die Kelchkommunion mit Gemeinschaftskelch müsse unterbleiben, stellte Fuhrmann klar.

In den Regionen Sachsen-Anhalts, das mit Thüringen den Großteil des EKM-Gebietes bildet, bleiben öffentliche Gottesdienste indes bis auf weiteres untersagt. Dort orientiert man sich an den angekündigten Lockerungen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder in der vorigen Woche besprochen und frühestens ab 4. Mai angekündigt hatte. Thüringen zog diese Lockerungen, die auch das Versammlungsrecht betreffen, bereits vor.

Mehr
Die Orientierungshilfe für Gottesdienste der EKM

(epd)

Autor:

Online-Redaktion

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