Hygieneregeln bei Gottesdiensten
In vier Bundesländern Einlasskontrollen
Die Mehrheit der Bundesländer verzichtet bislang auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Religionsgemeinschaften. Die üblichen Hygieneregeln mit Abstand, Händewaschen, Maske und Lüften bleiben bestehen, Gemeinden können optional selbst strengere Regeln einführen.
In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sind Religionsgemeinschaften verpflichtet, den Impfstatus ihrer Gottesdienstbesucher zu überprüfen. Die 3G-Regel gilt grundsätzlich für alle Versammlungen und Veranstaltungen in Innenräumen.
In Berlin ist die 3G-Regel keine Vorschrift, wird aber von der zuständigen Senatsverwaltung für Kultur empfohlen.
In Bayern und Baden-Württemberg sind Gottesdienste von den verschärften Maßnahmen ausgenommen. Es bleibe bei den bisherigen bekannten Regelungen, teilte das bayerische Gesundheitsministeriums mit. Es gelte: Wenn sich die Gemeinde für eine 3G-Regel entscheidet – dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben –, braucht es keine Personenobergrenze.
In Nordrhein-Westfalen heißt es in der Verordnung: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen.“ Auch in Hessen macht man keine bindenden Vorgaben für Gottesdienste.
Welche Regeln in den einzelnen Gemeinden gelten, kann aber auch regional abweichen. Die 20 evangelischen Landeskirchen etwa geben Empfehlungen für ihre Gemeinden aus. Wie sich die Kirchengemeinde im geltenden rechtlichen Rahmen verhält, entscheiden aber meist die Gemeindeleitungen vor Ort.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ruft in ihren Empfehlungen die Gemeinden dazu auf, auch bei Gottesdiensten 2G- oder 3G-Regeln einzuhalten. Ähnliches raten weitere Landeskirchen und Diözesen. So dürfen im katholischen Erzbistum Berlin Gottesdienste grundsätzlich nur unter 2G-Bedingungen stattfinden. Das Erzbistum Hamburg wendet dagegen die 3G-Regel an.
(epd)
Autor:Online-Redaktion |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.