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Keine gute Kinderstube

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Kirchengerichte sind nicht das Jüngste Gericht. Die Verfahren vor der Disziplinarkammer wirken aber nicht weniger aufwendig und langwierig als im Amts- oder Landgericht. 

Von Uwe Kraus

Treten die ehrenamtlichen kirchlichen Gremien zusammen, dann sind deren Regularien recht ähnlich jenen staatlicher Gerichte. Im Zivilberuf gehen diese Richter oft auch ihrem Tagwerk als Rechts- oder Staatsanwalt nach.

Ebenso wenig braucht es jedoch bei dem geringen Geschäftsanfall Gerichtsgebäude, sondern es wird im kirchlichen Raum getagt – am 6. September im größten Sitzungssaal der EKD (s. Seite 5). Ihn zu wählen, schien wohl durchdacht. Dass kräftig Stühle gerückt wurden, lag wohl weniger daran, dass Kirchengerichtliches die Gemeinde selten berührt. Eher ließ der Klägername einen beachtlichen Besuchertross in das Gebäude an den Herrenhäuser Gärten in Hannover einziehen. Pfarrer Martin Michaelis wollte kirchengerichtlich geklärt haben, dass er eben keine Amtspflichtverletzung beging, indem er 2022 das Auftrittsverbot der EKM-Kirchenleitung bei einer Demonstration in der Domstadt Halberstadt ignorierte. Noch am Vorabend trommelte die Initiative „ChristenStehenAuf“, dass es schön wäre, „wenn – wer Zeit hat und in der Nähe ist – ihn moralisch unterstützen könnte oder im Gebet begleiten kann.“

Solch klatschender und zwischenrufender Rückhalt sowie die massive Missachtung der Hausordnung durch unerlaubte Fotoaufnahmen erlebt Peter Lässig, sonst Richter am Amtsgericht, höchst selten. Bedauerlich, dass einige Besucher, die sich daheim streng an die Gottesdienstordnung halten, beim Kirchengericht ihre gute Kinderstube vergessen und sogar Haschen im EKD-Gebäude spielen, als sie die illegalen Prozessfotos löschen sollen.

Michaelis vs. Landeskirche
Uwe Kraus | Foto: Paul-Philipp Braun
Autor:

Uwe Kraus

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