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3G-Regel jetzt auch in Thüringen und Sachsen
Kirchen müssen kontrollieren

Es war absehbar, dass aufgrund der dramatisch ansteigenden Infektionszahlen auch Gottesdienste nicht mehr wie bislang von der Einlasskontrolle ausgenommen sind. Noch gelten zunächst in Sachsen und Thüringen die strengeren Regeln für religiöse Veranstaltungen. Es ist aber anzunehmen, dass die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg bei einer weiteren Verschärfung der Lage nachziehen. Dort ist es bislang so, dass Gottesdienste unter Hygieneauflagen ohne Kontrolle abgehalten werden können.

Von Willi Wild

In Thüringen und Sachsen gilt seit vergangener Woche, dass ausschließlich Gottesdienstbesucher zugelassen sind, die nachweisen können, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von Covid-19 genesen oder aktuell – nicht älter als 24 Stunden – negativ getestet sind. Ausnahmen sollen für Kinder und Jugendliche gelten. Ab sechs Jahren sind allerdings Gesichtsmasken verpflichtend. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, sofern keine andere Regelung von der Kirchengemeinde festgelegt wurde.

Bis zuletzt hatten wohl EKM-Kirchenleitung und Thüringer Landesregierung verhandelt. Die Versuche, die Bestimmung abzuwenden, sind allerdings ohne Erfolg geblieben. „In Abstimmung mit weiteren Landeskirchen wird geprüft, auf welchem Wege hier eine praktikable Lösung ohne größere Hindernisse für den Zugang zu Gottesdiensten, insbesondere für die Weihnachtszeit, zu finden ist“, heißt es in einer Mitteilung der EKM.
Dass mit den Zugangsbeschränkungen die Ausübung der Religionsfreiheit eingeschränkt werde, wird von staatlicher Seite dementiert. Vielmehr müssten die Kirchen selbst Interesse daran haben, die Besucher der Gottesdienste vor Infektionen zu schützen. Die EKM argumentiert ihrerseits, „ dass die Regelungen zum Infektionsschutz wie z. B. zum konsequenten Tragen des qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes beim Singen usw. inzwischen bewährte Instrumente der Infektionsvermeidung sind. Gottesdienste bergen unter diesen Bedingungen kein höheres Ansteckungsrisiko als der Besuch im Supermarkt.“ Man suche weiterhin das Gespräch mit den Landesregierungen.

Die EKM bittet die Kirchengemeinden in Sachsen und Thüringen, die Einrichtung von Testmöglichkeiten vor Besuch der Gottesdienste nach Möglichkeit zu prüfen. Die Kirchenkreise in Thüringen und Sachsen haben reagiert und am Wochenende die Landesverordnungen angewandt. Der Weimarer Superintendent Henrich Herbst äußerte sich dazu in einer Mitteilung: „Wir sind froh, dass wir unter schwierigen Bedingungen in den Gemeinden schöne Angebote haben, auch wenn Zugangsbeschränkungen für Gottesdienste für uns eine sehr schwere Belastung sind. Ich bin mir im Klaren darüber, dass alle Aussagen immer vorbehaltlich der aktuellen Regeln gelten.“

In einer Erklärung des Kirchenkreises Bad Frankenhausen-Sondershausen heißt es: „Damit wird ein völlig neuer und ungewöhnlicher Gedanke bittere Realität. Man bringt nicht mehr das Gesangbuch mit, sondern bestenfalls den Impfnachweis.“ Es werde nicht leicht sein, Nachbarn oder Bekannte aus dem Ort nach dem Impfstatus zu fragen und dies zu überprüfen. Die amtierende Superintendentin Steffi Wiegleb erinnert daran, dass Respekt und Rücksicht die Voraussetzung für eine friedliche Gemeinschaft seien. Man solle nicht vergessen: „Rücksicht und Respekt ›hängen nicht an der Nadel!‹.“

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Online-Redaktion

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