Gemeindebeitrag
Kirchgeld und wir
Der freiwillige Gemeindebeitrag stellt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) eine Ergänzung zu Kirchensteuer und Kollekte dar. Er wird in Zukunft wichtiger.
Von Paul-Philipp Braun
Er ist beachtlich, der Kirchensteuersatz. Neun Prozent der Einkommenssteuer oder den Mindestsatz von 3,60 Euro pro Jahr haben die Mitglieder der EKM zu entrichten. Geld, das unter anderem für die Personalkosten für Pfarrerinnen und Pfarrer, die Seelsorge, den Verkündigungsdienst oder diakonische Aufgaben eingesetzt wird, und das, so ist es in zahlreichen Dokumenten der Kirche zu lesen, dringend gebraucht wird. Die Grundlage für den Umgang mit der sogenannten Zuschlagsteuer bilden die Kirchensteuerordnung sowie der zugehörige Landeskirchensteuerbeschluss.
Autor:Online-Redaktion |
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