Einstweilige Verfügung gegen Verdi
Klage von Landeskirche und Diakonie erfolgreich
Halle/Erfurt (epd). Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland haben eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft ver.di erwirkt. Wie die Diakonie am Dienstag in Halle mitteilte, hat das Arbeitsgericht Erfurt der Gewerkschaft untersagt, zu einem Warnstreik am Donnerstag (1. August) im evangelischen Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar aufzurufen, einen solchen zu organisieren oder durchzuführen. Damit würden Störungen in den Betriebsabläufen und mögliche Nachteile für Patienten verhindert, hieß es.
Hintergrund ist ein bereits länger andauernder Konflikt der Diakonie Mitteldeutschland mit der Dienstleistungsgewerkschaft. Ver.di habe bereits mehrfach mit Streikmaßnahmen gedroht und Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert, hieß es.
Das Krankenhaus habe dagegen klargestellt, dass es nicht befugt sei, in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft einzutreten und Streikmaßnahmen in kirchlich-diakonischen Einrichtungen unzulässig seien. EKM, Diakonie und Klinikum klagen deshalb vor dem Arbeitsgericht Erfurt, um ver.di jede Art von Arbeitskampfmaßnahmen grundsätzlich zu untersagen.
Für die Kirchen gilt ein eigenes Arbeitsrecht, das auch als «Dritter Weg» bezeichnet wird. Tarifverträge werden durch sogenannte Arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt sind. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es eine verbindliche Schlichtung. Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen sind in kirchlichen Einrichtungen ausgeschlossen.
Autor:Online-Redaktion |
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