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Von Willi Wild

Zu Pfingsten sind die Geschenke am geringsten", weiß der Volksmund. Dabei schenkt uns der Gesetzgeber, wie auch zu Weihnachten und Ostern, geschützte Feiertage. Laut unseres Grundgesetzes, das gerade 70-Jähriges feiert, dienen die Feiertage "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" (Artikel 140).
Immer weniger Menschen – übrigens auch Kirchensteuerzahler – verspüren das Bedürfnis, sich seelisch zu erheben, zu Himmelfahrt zu pilgern oder sich am Pfingstmontag beim Freiluft-Gottesdienst dem Heiligen Geist zu öffnen.
Angesichts der Zweckentfremdung von Christi Himmelfahrt als Vater- oder Herrentag ist zu überlegen, den Feiertag, wie in Italien, Polen und Ungarn, abzuschaffen und am darauffolgenden Sonntag zu begehen. Damit ginge im übrigen auch eine Gleichstellung mit dem Muttertag einher.
Im Sinne des ebenfalls im Grundgesetz verbrieften Gleichheitsgrundsatzes kann nun der freigewordene Feiertag umgewidmet werden. Irmgard Schwaetzer, Präses der EKD-Synode, brachte kürzlich einen gesetzlichen Feiertag für Muslime ins Gespräch. Das Opferfest oder das Zuckerfest zum Ende des Ramadan böten sich an.
Ebenso kann mit dem Pfingstmontag verfahren werden. Warum sollte ein kirchlicher Feiertag dafür herhalten, Freizeitvergnügungen nachzugehen? Der Entchristlichung des Landes leistet die Abschaffung des Pfingstmontags sicher keinen Vorschub. Was für ein Zeichen gegen Antisemitismus wäre es, einen bundeseinheitlichen jüdischen Feiertag Jom Kippur einzurichten! Die Vorschläge, die bereits mehrfach diskutiert wurden, könnten die Gleichberechtigung der Religionen fördern, ohne dabei christliche Traditionen aufgeben zu müssen.

Autor:

Online-Redaktion

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