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Legitimation für Kirchgang
Es ist schon beklemmend und irritierend: Einlasskontrolle am Kircheneingang.
Von Willi Wild
Später im Kantatengottesdienst heißt es „Siehe, ich stehe vor der Tür und klopfe an“ oder „Komm, Jesu, komm zu deiner Kirche“. – Er würde ja gern, aber er kommt nicht rein, denn er hat das erforderliche Zertifikat nicht dabei. Es nützt nichts, der staatlichen Anordnung muss Folge geleistet werden. Aber von Einschränkung der Religionsfreiheit könne keine Rede sein. Ja, sicher, aber was wissen staatliche Organe von Religion und Freiheit eines Christenmenschen?
Der Gottesdienst der Gemeinde ist Mitte allen Handelns der Kirche, besagt die Verfassung der EKM in Artikel 2. Vergeblich hat die Kirchenleitung mit der Landesregierung verhandelt, Gottesdienste nicht zu reglementieren. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang viel mehr als ein schlüssiges und vielfach bewährtes Hygienekonzept. „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken“, sagt Jesus im sogenannten Heilandsruf.
Ausgerechnet am 1. Adventssonntag, wir singen „Macht hoch die Tür“, starten noch nie dagewesene Zugangsbeschränkungen. Man ist schon versucht zu sagen, dann schließt die Türen lieber ganz, bevor ihr andere ausschließt. In der EKM-Verfassung heißt es weiter, die Kirche „nimmt sich besonders der Menschen in Not- und Konfliktsituationen an. Sie begegnet ihnen in tätiger Nächstenliebe und bemüht sich, die Ursachen von Not aufzudecken und zu beheben.“
Was würde Jesus tun? Er ginge zu den Menschen, egal welchen Impfstatus sie haben, und predigte ihnen das Evangelium. Wenn nicht in der Kirche, dann eben im Freien. So, wie das im vergangenen Jahr vielfach zum Christfest geschehen ist. Kirche, mitten im Leben. Gute Idee!
Autor:Online-Redaktion |
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