Synode: Vertreter aus EKM und Landeskirche Anhalts
Mitteldeutsche Stimmen in der EKD
Die 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich konstituiert. Zu den insgesamt 128 von den 20 sogenannten Gliedkirchen (Landeskirchen) gewählten und vom Rat der EKD berufenen Mitgliedern gehören auch Vertreter aus der EKM und der Landeskirche Anhalts.
Von Willi Wild
Gemeindeglieder, die sich ehrenamtlich engagieren, sowie hauptamtliche Geistliche und Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kultur sollen für eine bunte Mischung sorgen. Vertreter der EKM in der EKD-Synode sind die Psychologiestudentin Lena Lothring aus dem Kirchenkreis Greiz, der Zahnarzt Hans-Christoph Maletz aus dem Kirchenkreis Südharz, die Amtsleiterin des Kreiskirchenamtes Wittenberg, Sabine Opitz, und Regionalbischöfin Friederike Spengler. Von Amts wegen sind Landesbischof Friedrich Kramer und der designierte Präsident des Landeskirchenamtes, Jan Lemke, Teil der EKD-Synode.
Isabell Jünger, soziale Betreuerin aus dem Kirchenkreis Bernburg, und Pfarrer Albrecht Lindemann (Kirchenkreis Zerbst) vertreten mit Kirchenpräsident Joachim Liebig die Landeskirche Anhalts.
Der Rat der EKD hat zudem folgende Persönlichkeiten aus Mitteldeutschland in die Synode berufen: Brigadegeneral Ruprecht von Butler, wohnhaft im Kirchenkreis Bad Salzungen-Dermbach, den Theologieprofessor Michael Domsgen und den Kirchenrechtler Michael Germann – beide lehren an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die gebürtige Thüringerin Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, und die Eisenacher Volkskundlerin Juliane Stückrad komplettieren die Riege der mitteldeutschen EKD-Synodalen.
Mit einem Frauenanteil von 50,8 Prozent erreicht die Synode erstmals einen höheren Frauen- als Männeranteil. Die Synode hat sich auch etwas verjüngt: Mit einem Durchschnitt von 48,35 Jahren liegt das Gremium knapp 5,5 Jahre unter dem Schnitt der Vorgänger-Synode. Hintergrund ist der Beschluss der Tagung vom Herbst 2019 in Dresden, dass mindestens 20 der 128 Synodalen zwischen 18 und 26 Jahren alt sein müssen. Die Synodalen werden jeweils für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratungen und Beschlüsse über Haushalt und Kirchengesetze. Des Weiteren beraten sie über die Arbeit der EKD, erörtern Fragen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens und geben dem Rat Richtlinien.
Die 13. Synode konstituierte sich im Rahmen der verbundenen Tagung gemeinsam mit der 13. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der 4. Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK). Die Vollkonferenz der UEK wählte Jan Lemke zum stellvertretenden Vorsitzenden. Bei der VELKD gehört Lena Lothring neu als Beisitzerin dem Präsidium der Generalsynode an.
Autor:Online-Redaktion |
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