Martin Michaelis
Pfarrer stellt Strafantrag gegen Kirchenleitung
Quedlinburg/Erfurt (G+H) – Der Quedlinburger Pfarrer und ehemalige Vorsitzende des Thüringer Pfarrvereins, Martin Michaelis, hat am 19. August Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Personaldezernenten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Oberkirchenrat Michael Lehmann, und gegen den Superintendenten des Kirchenkreises Egeln, Matthias Porzelle, wegen Wählernötigung (§ 108 StGB) gestellt.
Hans Joachim Rathmann, der Anwalt des Pfarrers, begründet den Strafantrag mit der Androhung der Dienstenthebung, dem Disziplinarverfahren und der vorläufigen Dienstenthebung seines Mandanten durch die EKM, weil Michaelis seine Kandidatur als parteiloser Kandidat auf der Liste der AfD für den Quedlinburger Stadtrat angekündigt hatte. Der Pfarrer wurde am 9. Juni ins Stadtparlament gewählt. Die Stadtverordneten wählten ihn bei der konstituierenden Sitzung zum stellvertretenden Stadtratsvorsitzenden.
Nach der Kandidatur wurde Michaelis vom Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Egeln der Dienstauftrag im Pfarrbereich Gatersleben im Salzlandkreis entzogen. Die von der EKM ausgesprochene vorläufige Dienstenthebung beinhaltet die Aberkennung der Ordinationsrechte und untersagt die Vornahme von Amtshandlungen.
Seit dem 1. Juli ist die Pfarrstelle in Gatersleben neu besetzt. Pfarrerin Malina Teepe betreut nun den Pfarrbereich und ist zudem als Referentin für die Ehrenamtsarbeit im Kirchenkreis zuständig.
Autor:Online-Redaktion |
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