Arbeitsrecht: Wozu der Europäische Gerichtshof die Kirchen herausfordert
Profilschärfung ist angesagt
Der Fall beschäftigt seit zehn Jahren die Gerichte:
Von Harald Krille
Nach der Scheidung von seiner Frau heiratete im Jahr 2008 der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses erneut – und erhielt postwendend die Kündigung. Denn mit der aus katholischer Sicht illegitimen zweiten Ehe habe er gegen seine Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen. Seiner Kündigungsschutzklage wurde allerdings bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht stattgegeben. Doch das von Kirchenseite angerufene Bundesverfassungsgericht hob das Urteil auf, da es das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zu wenig berücksichtigt habe. Und so landete der Fall letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). ...
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Autor:Online-Redaktion |
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