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Bestattungswesen
Sachsen-Anhalt will Sargpflicht aufheben

Trauerzug mit Sarg  (Symbolfoto) | Foto:  epd-bild/Gerhard Bäuerle
  • Trauerzug mit Sarg (Symbolfoto)
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Magdeburg (epd) - Sachsen-Anhalt aktualisiert das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen. Ein vom Kabinett gebilligter Entwurf des Bestattungsgesetzes erlaubt Tuchbestattungen und hebt die Sargpflicht auf, wie Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) in Magdeburg erklärte. Kern der Gesetzesnovellierung sei eine interkulturelle Öffnung des Bestattungswesens.

„Die Gesellschaft und damit auch die Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur verändert sich und entwickelt sich stetig weiter“, betonte Grimm-Benne. Darauf müsse reagiert werden. In begründeten Fällen könnten Friedhofsträger gegen eine Tuchbestattung Widerspruch einlegen. „Das könnte beispielsweise bei kirchlichen Friedhofsträgern zum Tragen kommen“, sagte die Ministerin.

Wie Grimm-Benne weiter erklärte, hält der Gesetzesentwurf ein dauerhaftes Ruherecht für im Ausland gefallene Soldatinnen und Soldaten fest, die ein Ehrengrab erhielten. Das dauerhafte Ruherecht soll ab 2034 gelten. Für die Erhaltung der drei in Sachsen-Anhalt vorhandenen Ehrengräber übernehme in Zukunft das Sozialministerium die Kosten.

Gesetzlich verankert wird den Angaben zufolge auch eine zweite Leichenschau, die künftig vor jeder Bestattung durch einen spezialisierten Mediziner erfolgen soll. Dieser Teil des Gesetzes basiere auf Forderungen der Strafverfolgungsbehörden, sagte Grimm Benne. Zudem werde die Beisetzungsfrist von Urnen auf sechs Monate erhöht und Grabsteine aus Naturstein verboten, an denen Kinder gearbeitet haben.

Autor:

Katja Schmidtke

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