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Ab August: Rückführung in Einreiseland länger möglich
Schärfere Regeln beim Kirchenasyl

Für das Kirchenasyl gelten von August an strengere Regeln. Wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte, soll die für Betroffene oftmals maßgebliche Frist in sogenannten Dublin-Fällen von 6 auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gilt den Angaben zufolge seit August.  ...

Sie möchten mehr erfahren? Den kompletten Artikel finden Sie im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe der Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube + Heimat“ (Nr. 31), erhältlich im Abonnement, in ausgewählten Buchhandlungen und Kirchen

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Online-Redaktion

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