Markus Meckel
Vorläufigkeit des Grundgesetzes beenden
Berlin (epd) - Der letzte DDR-Außenminister Markus Meckel schlägt vor, den vorläufigen Charakter des Grundgesetzes aufzuheben. «Auch wir Ostdeutschen haben jetzt 34 Jahre mit dem Grundgesetz gut gelebt», sagte Meckel. Er trete dafür ein, Artikel 146 des Grundgesetzes zu streichen und damit die Vorläufigkeit zu beenden.
Artikel 146 sieht vor, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, «die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist». Meckel, Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, bedauerte, dass das Grundgesetz 1990 mit dem Beitritt der ostdeutschen Bundesländer nicht überarbeitet wurde. «Solche Vorschläge gab es ja, etwa in Form der Verankerung von Minderheitsrechten oder dem Recht auf Wohnen und Arbeit als Staatszielbestimmung. Damit hätte man eine Identifizierung geschaffen, die für Ostdeutsche wichtig gewesen wäre», sagte der evangelische Theologe. Doch habe es hierfür an Achtung und Respekt gefehlt.
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte zuvor in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» eine Volksabstimmung vorgeschlagen, um das Grundgesetz mittels Volksabstimmung in eine deutsche Verfassung zu verwandeln. Damit könne die «emotionale Fremdheit» Ostdeutscher mit dem vor 75 Jahren in Westdeutschland erarbeiteten Grundgesetz überwunden werden.
Autor:Online-Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.