Gute Nachrichten
Was möglich ist
Gottesdienst: Es gibt noch gute Nachrichten in diesen Tagen. Die Meldepflicht für Gottesdienste ab zehn Besuchern ist in Thüringen wieder aufgehoben.
Von Angela Stoye und Willi Wild
Damit gilt im Freistaat, wie bereits in Sachsen-Anhalt, die an staatliche Verordnungen jeweils anzupassende Rundverfügung der EKM als anerkanntes Hygieneschutzkonzept, erklärte Christian Fuhrmann, Leiter des Dezernats „Bildung und Gemeinde“ im Landeskirchenamt. Nach der letzten Bund-Länder-Konferenz am 19. Januar hatte Thüringen unter anderem mit der Meldepflicht auf die stark gestiegenen Inzidenzwerte reagiert. Der Krisenstab der EKM hatte daraufhin für die Thüringer Kirchengemeinden eine dem Infektionsgeschehen angepasste Begrenzung der Besucherzahl bei Gottesdiensten festgelegt.
Autor:Online-Redaktion |
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