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Neues Kirchengesetz
Ein Konto, viele Sorgen

Symbolbild | Foto: pixabay.de

Eigentlich hat die Buchungs-und Kassenstelle keine große Arbeit mit uns", sagt Rainer Wolf. Umso mehr Kopfzerbrechen bereitet dem Gemeindekirchenrat im Pfarrbereich Walldorf-Metzels (Kirchenkreis Meiningen) die Umsetzung eines neuen Kirchengesetzes zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.

Von Beatrix Heinrichs

Konfrontiert worden sei der GKR mit der Information im Herbst 2023. Beschlossen hatte die Landessynode der EKM das Gesetz bereits im Frühjahr 2022. Inkrafttreten soll es zum 1. Januar 2025.

Es sieht vor, dass alle selbstständigen Kirchgemeinden, die ein eigenes Konto führen, aufgefordert sind, einem Gemeinschaftskonto zuzustimmen, das von den jeweiligen Kreiskirchenämtern geführt wird. "Dagegen haben wir uns gesperrt", erinnert sich Wolf und erklärt: „Wir sind in der guten Lage, dass wir über einen eigenen Kirchenwald verfügen. Und wir haben einen Friedhof, den wir immer noch selbst erhalten. Zudem haben wir einen gut funktionierenden Gemeindekirchenrat.“

Aufgrund einer länger anhaltenden Vakanzsituation übernehme der Gemeindekirchenrat seit 2019 sämtliche Verwaltungsaufgaben und verfüge über das entsprechende Know-how in der Kassenführung. Durch das Gemeinschaftskonto befürchte man, einen höheren Aufwand, eine zusätzliche Buchhaltung, um die zeitnahe Zahlungsabwicklung im Blick zu behalten. Dazu komme, dass ab 2026 die Kirchenkreise Meiningen, Sonneberg, Henneberger Land und Hildburghausen-Eisfeld zu einem Groß-Kirchenkreis Südthüringen fusionieren. „Das gestaltet alles noch komplexer.“

Die Voraussetzung aber, um weiterhin ein eigenständiges Konto zu führen, sei die Kündigung der Mitgliedschaft in der Buchungs-und Kassenstelle (BuKast). "Aus unserer Sicht hatten wir das fristgerecht zum 1. Juni 2024 getan", so Wolf. Das Kreiskirchenamt habe daraufhin mitgeteilt, dass seit einigen Jahren eine 18-monatige Kündigungsfrist gelte. In der Folge müsse die Kirchengemeinde zumindest für 2025 dem Gemeinschaftskonto beitreten. Auch sei man aufgefordert worden, einen GKR-Beschluss zur Auflösung der Konten vorzunehmen. "Dem sind wir aber nicht nachgekommen", so Wolf. Daraufhin habe man sich an das Landeskirchenamt gewandt und auch ausführlich Antwort erhalten. "Das ist auch alles rechtens", sagt Wolf. Er übt aber an einem Punkt Kritik: Über die Kündigungsfristen nicht informiert zu sein, sei ein Versäumnis der Kirchengemeinde, hieß es in einem Schreiben aus dem Landeskirchenamt, das der Kirchenzeitung vorliegt. Eine solche Aussage hält Wolf gegenüber Ehrenamtlichen für "nicht zumutbar". "Die Bekanntmachung zum Gemeinschaftskonto hätte rechtzeitiger erfolgen müssen, um eine fristgerechte Kündigung zu ermöglichen", so Wolf.

Eine mögliche Lösung für die Kirchengemeinde Metzels sieht er dennoch: Das neue Kirchengesetz lasse der BuKast die Möglichkeit, die Aufgaben der Finanzbuchhaltung für Dritte zu übernehmen. "Dies würde bedeuten, sie übernimmt nach wie vor gegen eine Gebühr die Buchführung und Jahresabschlusserstellung. Der Zahlungsverkehr aber bliebe in der Hoheit des Gemeindekirchenrates", so Wolf. "Ich bin nicht der Meinung, dass der Weg, ein Gemeinschaftskonto zu führen, falsch ist. Das ist für viele kleine Gemeinden sicherlich das Richtige. Nur für uns ist es das eben nicht."

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Autor:

Beatrix Heinrichs

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