Zuflucht auf Zeit
Wenn die Abschiebung droht: Die Juristin Elke Heßelmann ist seit 2005 Präsidentin des Verwaltungsgerichts Weimar. Dietlind Steinhöfel sprach mit ihr über das Recht auf Kirchenasyl.
Frau Heßelmann, das sogenannte Heiligentumasyl gibt es seit der Antike. David fand zum Beispiel Schutz vor König Saul beim Propheten Samuel. Wie ist das heutige Kirchenasyl rechtlich einzuordnen?
Heßelmann: Das Kirchenasyl ist keine Institution im eigentlichen Sinne, wird jedoch in gewissem Umfang vom Staat akzeptiert. Es gibt keinen Rechtsanspruch, dass Menschen im Kirchenasyl anders behandelt werden als andere Geflüchtete.
Könnte der Staat gewaltsam in ein Kirchenasyl eingreifen?
Heßelmann: Mir ist kein Fall bekannt. Rein rechtlich wäre das möglich. Aber es wäre ein großer gesellschaftlicher Konflikt.
Autor:Online-Redaktion |
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