EKD-Auslandsbischöfin
Verantwortung für Jesiden angemahnt
Abschiebestopp für Jesiden =
Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat an das leidvolle Schicksal der Jesiden erinnert. Zum Internationalen Gedenktag für die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens am Donnerstag forderte EKD-Auslandsbischöfin Petra Bosse-Huber einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesiden. Zudem müsse eine dauerhafte Bleiberechtsregelung gefunden werden.
Die EKD hob am Mittwoch hervor, dass die Vereinten Nationen die Verbrechen an den Jesiden als Völkermord anerkannt haben und der Deutsche Bundestag sich dem im Januar 2023 angeschlossen hat. Von etwa einer Million Jesiden weltweit lebe die größte jesidische Diaspora mit etwa 250.000 Angehörigen in Deutschland, hieß es: «Ungefähr 280.000 Menschen befinden sich noch immer in Flüchtlingslagern im Nordirak. Nun werden die Camps jedoch geschlossen, ohne dass es tatsächliche Fortschritte zum Wiederaufbau in der Herkunftsregion gibt.»
Der Leidensweg der Jesiden habe vor zehn Jahren im Nordirak begonnen, erinnerte die EKD: «Ab August 2014 wurden die Angehörigen der religiösen Minderheit durch die Terrororganisation 'Islamischer Staat' (IS) systematisch verfolgt, vertrieben, versklavt und ermordet.» EKD-Auslandsbischöfin Bosse-Huber sagte: «Für Jesidinnen folgten Jahre eines unvorstellbaren Martyriums in der Gewalt des IS.» Etwa 7.000 Frauen und Mädchen seien Opfer dieser systematisch verübten Gewalttaten geworden, noch immer gälten 2.700 von ihnen als vermisst.
Abschiebungen von Jesiden, bei denen auch Familien getrennt werden, seien nicht zu rechtfertigen, sagte Bosse-Huber: «Deutschland hat mit der Anerkennung des Genozids explizit Verantwortung dafür übernommen, die Opfer zu schützen.»
Das Jesidentum ist eine alte monotheistische Religion. Sie nahm Historikern zufolge Glaubenselemente, Riten und Gebräuche westiranischer und altmesopotamischer Religionen sowie von Juden, Christen und Muslimen auf. Jeside wird man ausschließlich durch Geburt, beide Elternteile müssen der Religionsgemeinschaft angehören. Niemand kann übertreten oder bekehrt werden.
Autor:Online-Redaktion |
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