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Blickwechsel
Wer zuerst schießt, stirbt als zweites

50 Jahre Salt-I-Abkommen: der sowjetische Staats- und Parteichef Leonid Breschnew (l.), US-Präsident Richard Nixon (r.).  | Foto: epd-bild/Keystone
  • 50 Jahre Salt-I-Abkommen: der sowjetische Staats- und Parteichef Leonid Breschnew (l.), US-Präsident Richard Nixon (r.).
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Als US-Präsident Richard Nixon und der Generalsekretär der Kommunistischen Partei der UdSSR, Leonid Breschnew, am 26. Mai 1972 ihre Unterschriften unter ein Papier setzen, ist es eine doppelte Premiere: Es ist der erste Besuch eines US-Präsidenten in der sowjetischen Hauptstadt Moskau. Und der unterzeichnete Salt-I-Vertrag bringt erstmals eine Rüstungskontrolle der Supermächte im Kalten Krieg.

Von Nils Sandrisser

Bis zu "Salt" (Strategic Arms Limitation Talks) hatten die beiden Supermächte Atomsprengköpfe angehäuft, deren Zahl und Stärke ausgereicht hätten, die Erde 60- bis 70-mal zu vernichten. Weitgehend unkontrolliert. Spätestens die Kubakrise 1962, als die USA und die UdSSR kurz vor einem Krieg standen, hatte Handlungsbedarf aufgezeigt. «Es ging darum, die Zukunft der Menschheit zu retten und ein unkontrolliertes Wettrüsten zu verhindern», erklärt Manfred Görtemaker, emeritierter Historiker der Uni Potsdam und Experte für den Kalten Krieg.

Sowohl die USA als auch die UdSSR hatten ihre je eigenen Motive dafür, miteinander ins Gespräch zu kommen. «Die Sowjetunion wurde ab Ende der 1960er-Jahre entspannungsbereiter», erläutert Görtemaker. «Ihr Imperium wurde ja nicht durch Freundlichkeit zusammengehalten, sondern durch Repression.» Um zu verhindern, dass dieses Imperium zusammenfällt, habe sie ihre Wirtschaft dringend stützen müssen. «Moskau erhoffte sich neben wirtschaftlicher Entlastung zugleich leichteren Zugang zu westlicher Technologie», ergänzt Jan Lipinsky, Wissenschaftler beim Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung in Marburg. Die USA hingegen hätten unter anderem im Vietnamkrieg erlebt, dass sie ihre Kräfte überspannten, sagt Lipinsky: «Sie mussten erkennen, dass sie die globale Vorrangstellung verloren, und waren deshalb bereit, durch Verhandlungen mit der Sowjetunion und China zumindest die Großmachtstellung zu sichern.» Denn spätestens ab Ende der 1960er-Jahre hatte die UdSSR ein nukleares Patt erreicht, daran war nicht zu rütteln.

Nach mehr als 130 Treffen in Helsinki und Wien stand schließlich das Salt-I-Abkommen, das aus zwei Verträgen bestand: Der Interimsvertrag fror die Zahl der Interkontinentalraketen ein, von denen beide Seiten mehr als 1000 besaßen, ebenso wie die Zahl der von U-Booten startbaren Atomraketen. Daneben gab es den ABM-Vertrag. Er verfügte, dass sowohl die USA als auch die UdSSR maximal zwei Raketenabwehr-, sogenannte ABM-Systeme (Anti Ballistic Missiles) besitzen durften. Ohne ein Abwehrschild wäre in einem Atomkrieg jede Seite auf jeden Fall auch vernichtet worden. So sollte verhindert werden, dass eine Seite versucht sein könnte, unter dem Schutz ihrer ABM-Systeme einen Erstschlag zu führen. Wer als erster schießt, stirbt mit absoluter Sicherheit als zweiter – dieses Gleichgewicht des Schreckens sollte Salt I garantieren. Der Salt-Prozess zeige, dass eine berechenbare Machtpolitik durchaus friedensfördernd sein könne, erklärt Görtemaker: «Das sichert den Frieden mehr als Träumereien eines friedlichen Paradieses.»
(epd)

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