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Wormser Konkordat
Abwärts auf der Himmelsleiter

Urkunde Wormser Konkordat (Pactum Calixtinum sive Heinricianum) vom 23. September 1122: Konkordat zwischen Kaiser Heinrich V. (1081-1125) und Papst Calixt II. (1060-1124) zur Beilegung des Investiturstreites (1086-1122): Kaiserliche Urkunde 1122, Vatikanisches Geheimarchiv, Vatikan, A.A. Arm. I-XVIII, 62. Das Dokument, das Heinrich V. am 23. September 1122 in Worms unterzeichnet, ist eine der wichtigsten Urkunden des Heiligen Römischen Reichs. | Foto: epd-bild/akg-images GmbH
  • Urkunde Wormser Konkordat (Pactum Calixtinum sive Heinricianum) vom 23. September 1122: Konkordat zwischen Kaiser Heinrich V. (1081-1125) und Papst Calixt II. (1060-1124) zur Beilegung des Investiturstreites (1086-1122): Kaiserliche Urkunde 1122, Vatikanisches Geheimarchiv, Vatikan, A.A. Arm. I-XVIII, 62. Das Dokument, das Heinrich V. am 23. September 1122 in Worms unterzeichnet, ist eine der wichtigsten Urkunden des Heiligen Römischen Reichs.
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Der Kaiser beglaubigt mit einem schlichten Kreuz. Anschließend erhält er in einer Messe von drei päpstlichen Legaten den Friedenskuss und die Kommunion.

Von Nils Sandrisser

Das Dokument, das Heinrich V. am 23. September 1122 in Worms unterzeichnet, nennt die Nachwelt «Wormser Konkordat». Es mache den Beginn einer neuen Ära sichtbar, sagt der Heidelberger Historiker Bernd Schneidemüller: «Die Welt zerfällt hier in eine geistliche und eine weltliche Sphäre.»

Für heutige Menschen scheint es normal, dass Kaiser und Papst einen Vertrag schlossen. Damals aber war das außergewöhnlich. Denn ein bis zwei Jahrhunderte zuvor hatten sich die römisch-deutschen Könige und Kaiser noch selbst als kirchliche Oberhäupter betrachtet. Vor dem 12. Jahrhundert setzten sie nicht nur mit großer Selbstverständlichkeit Päpste ein und ab, sondern auch Bischöfe oder Äbte von Klöstern.

Bei dieser «Investitur» erhielten Bischöfe ihren Bischofsring und -stab aus der Hand der Monarchen. In der Kirche rumorte es wegen dieser Praxis schon länger. Eine Reformbewegung, ausgehend von den Klöstern Cluny und Corze im heutigen Frankreich und deren Tochterklöstern, wollte die Kirche aus ihrer «Verweltlichung» befreien.

Zwischen König Heinrich IV. (1056 bis 1105) und Papst Gregor VII. (1073 bis 1085) sollte es dann gewaltig krachen: Gregor beansprucht den Vorrang der Geistlichkeit vor der weltlichen Gewalt. Heinrich verweigert das. In einem Brief spricht er Gregor mit dessen Geburtsnamen Hildebrand an und zeigt so, dass er nicht einmal mehr dessen Pontifikat anerkennt.

Auch Gregor geht jetzt in die Vollen und exkommuniziert den König – ein bis dahin noch nie dagewesener Vorgang. Die deutschen Fürsten setzen Heinrich nun das Schwert auf die Brust: Binnen Jahresfrist müsse er den Kirchenbann lösen, sonst sei er seine Krone los.

Heinrich zieht um die Jahreswende 1076/1077 nach Italien und wartet drei Tage barfuß und im Büßergewand vor der Burg Canossa, ehe Gregor ihn einlässt, sich mit ihm versöhnt und den Bann löst. Die große Wende, die manche im Bußgang nach Canossa sehen, sei dieser aber nicht gewesen, sagt die Zürcher Historikerin Claudia Zey. Das Blatt habe sich danach noch oft gewendet: «Aber es war so etwas wie der erste Lackschaden für das Königtum.»

Nach vielen gescheiterten Versuchen, den Investiturstreit beizulegen, bringt das Wormser Konkordat endlich die Lösung: Die weltlichen Herrscher können nicht mehr verordnen, sie müssen mit den Päpsten auf Augenhöhe verhandeln. Schneidmüller beschreibt es so: «Auf der Leiter zum Himmel rutscht der Kaiser ein paar Stufen nach unten.»

 (epd)

Autor:

Online-Redaktion

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