Von Kreuz bis Regenbogen
Was an Kirchen hängen darf
Gotteshäuser und kirchliche Gebäude werden immer häufiger mit Fahnen und Transparenten versehen, darunter Regenbogenflaggen, Wahlaufrufe oder Toleranzbekundungen. Das Kirchenrecht aber schreibt vor, dass an Kirchen nur die Kirchenfahne gezeigt werden darf. Dazu sprach Beatrix Heinrichs mit Michael Germann, Professor für Kirchenrecht an der Universität Halle.
Laut der Verordnung des Rates der EKD über die Beflaggung der kirchlichen Gebäude von 1947 darf an Kirchen nur die Kirchenfahne (violettes Kreuz auf weißem Grund) gezeigt werden. Worin liegt diese Regelung begründet?
Michael Germann: Die Hintergründe kann ein Historiker sicher besser erläutern. Es steht aber zu vermuten, dass sich die Regelung aus der Erfahrung mit den Hakenkreuz-Flaggen an Kirchen während der NS-Zeit ergibt.
Autor:Beatrix Heinrichs |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.