Bestattungsrecht
Bestattung im Tuch
Weder Sarg noch Urne: Sachsen-Anhalt plant eine Reform des Bestattungsrechts, die anderen religiösen Traditionen gerecht werden soll. Das stößt auf ein geteiltes Echo.
Von Oliver Gierens
Eine Beerdigung im Sarg oder in der Urne soll in Sachsen-Anhalt bald nicht mehr vorgeschrieben sein. Die Landesregierung hat vor kurzem ein neues Bestattungsgesetz auf den Weg gebracht, das derzeit im Landtag diskutiert wird. Es sieht unter anderem die Möglichkeit einer Tuchbestattung vor, wie sie nach islamischer Tradition üblich ist.
Mit der Änderung des Bestattungsrechts werde "eine Modernisierung vorgenommen, die die Veränderungen der Gesellschaft, der Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur aufgreift", sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bei der Vorstellung der Gesetzesnovelle.
Autor:Oliver Gierens |
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